Lieber nicht sündigen: Der Bußgeldkatalog 2009
Der Bußgeldkatalog ist ein amtliches Verzeichnis möglicher Strafen, die einen erwarten, wenn man vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Beim aktuellen Bußgeldkatalog hat man großen Wert darauf gelegt, mit möglichen Strafen die Ursachen einzudämmen, die immer wieder zu schweren Unfällen auf Deutschlands Straßen führen. Dabei wurden die Punktstrafen und Geldbußen vor allem im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen und bei der Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestabstände verschärft.
So ist im Bußgeldkatalog beispielsweise festgelegt, dass man 160 Euro bezahlen muss und drei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot aufs Auge gedrückt bekommt, wenn man die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 31 Kilometer pro Stunde überschreitet. Das Fahrverbot muss nicht stehenden Fußes angetreten werden, sondern es ist innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu realisieren. In den meisten Fällen wird dafür ein halbes Jahr Frist gegeben, so dass man es auch in die Urlaubszeit oder über größere Feiertage legen kann.
Besonders hart geht der Bußgeldkatalog auch bei Abstandsunterschreitungen ran. Wer bei einem Tempo von mehr als 80 km/h beispielsweise nicht die vorgeschrieben vierzig Meter Abstand einhält, der muss mit 75 Euro Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei wem ein Abstand von weniger als 24 Metern gemessen wurde, der bekommt drei Punkte und muss 160 Euro Strafe bezahlen. Ein solch geringer Abstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als hundert Kilometern pro Stunde führt ebenfalls zu einem Fahrverbot.
Auch bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung beim Halten und Parken sieht der Bußgeldkatalog saftige Strafen vor. Wer durch sein geparktes Fahrzeug Rettungswege versperrt, der zahlt vierzig Euro und bekommt einen Flensburgpunkt. Die unberechtigte Nutzung von gekennzeichneten Behindertenparkplätzen wird mit 35 Euro geahndet. Wer vorgeschriebene Höchstparkzeiten nicht beachtet, der wird schon innerhalb der ersten halben Stunde mit fünf Euro bestraft.
Am höchsten wird laut Bußgeldkatalog das Fahren unter Alkohol oder Drogen bestraft. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol erwischt wird, bekommt vier Punkte, einen Monat Fahrverbot und darf 500 Euro Bußgeld überweisen. Wiederholungstäter werden deutlich härter bestraft. Das kann bis zum MPU und einem dauerhaften Führerscheinentzug reichen. Wissen muss man, dass man den Führerschein auch dann aufs Spiel setzt, wenn man mit dem Fahrrad angetrunken im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird. Ab 1,6 Promille wird auch hier eine MPU, also eine Medizinisch- Psychologische Untersuchung fällig.
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