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Mit einer Privatinsolvenz aus dem Schuldendilemma

Überschuldet – mit diesem Dilemma müssen sich mehrere Millionen Menschen in Deutschland auseinandersetzen. Mit dem harten Weg der Privatinsolvenz kann man nach sechs Jahren aus der Schuldenfalle entkommen.

Der persönliche Konkurs läuft nach einem festgelegten Procedere ab: Zuerst muss der Schuldner alle seine Verbindlichkeiten offen legen. Dabei kann er sich von einem zugelassenen Berater oder einem Anwalt unterstützen lassen. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, wie beispielsweise das gegenseitige Einverständnis mit einer Ratenzahlung; dieser Versuch ist Teil der Voraussetzung, um ein privates Insolvenzverfahren zu eröffnen. Um bei der außergerichtlichen Einigung weiterzukommen, sind Sachwerte wichtig. Diese können zu Geld gemacht und der Erlös an die Gläubiger verteilt werden. Da dies in den meisten Fällen nicht möglich ist, entfällt auch die außergerichtliche Einigung.

Nächste Anlaufstelle ist das Amtsgericht. Auch hier wird nochmals eine Einigung angestrebt und eruiert, ob sich der Plan zum Schuldenabbau realisieren lässt. Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger einverstanden sind, kann es mit der Schuldentilgung los gehen. Im anderen Fall stellt der Schuldner einen Antrag auf Privatinsolvenz; es wird ein Treuhänder bestimmt, der Geld- und Sachwerte pfändet und aufteilt. Als nächster Schritt folgt die Restschuldbefreiung, die das Gericht bestimmt. Damit geht einher, dass der Schuldner sechs Jahre lang bestimmte Auflagen erfüllt: So darf er in dieser Zeit keine neuen Schulden machen; wenn er keinen Job hat, muss er sich intensiv und nachweisbar um eine Arbeitsstelle bemühen.

Auch Kosten fürs Gericht fallen an: nämlich ein Pauschalbetrag zu Beginn der Privatkonkurs-Eröffnung und später monatliche Gebühren. Der Schuldner muss darüber hinaus von seinem Einkommen den pfändbaren Betrag an den Treuhänder abgeben und sich anstrengen, soviel wie möglich zurückzuzahlen. Wer das Verfahren der Privatinsolvenz nutzt, darf Lottogewinne und Geschenke behalten; erbt er in der sechsjährigen Phase, muss er die Hälfte des Erbes abgeben. Hält sich der Schuldner an alle Vorgaben, ist er nach sechs Jahren seine restlichen Schulden los.

Die Ursachen, die zu einer Privatinsolvenz führen können, sind vielgestaltig: Zum einen wird es vielen Menschen leicht gemacht, einen Kredit zu bekommen, den sie nur mit Mühen oder gar nicht zurückzahlen können. Scheidungen, Arbeitslosigkeit oder Krankheiten sind weitere Gründe. Wächst der Schuldenberg immer mehr, raten Experten, sich umgehend professionelle Hilfe zu suchen.

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