Privatinsolvenz Kosten – daran scheitert es nicht
Die Privatinsolvenz Kosten spielen für den Schuldner, der keine andere Rettung weiß, eigentlich nicht die entscheidende Rolle. Im ersten Schritt hilft der Staat, der die Kosten für den Schuldner übernimmt.

Wichtig ist für alle, die mit ihren Verpflichtungen nicht mehr klarkommen und immer mehr zahlen sollen, ohne zu wissen, woher die Einnahmen kommen, dass sie sich rechtzeitig beraten lassen. In der Insolvenz verlieren die Gläubiger nicht selten ihre gesamte Forderung. Deshalb sind sie im Vorfeld oft geneigt, Abstriche zu machen. Dies kann man meist nicht allein erreichen. Man braucht dazu kompetente Beratung. Die kann am besten bei einer Schuldnerberatung eingeholt werden.
Der nächste Schritt ist dann, den Gläubigern einen Vergleichsvorschlag zu machen. Das kann die Schuldnerberatung, aber auch eine dritte Person (Eltern, Ehegatte, Verwandte, Freunde). Eventuell ist die dritte Person bereit, einen bestimmten Betrag zur Ablösung der Schulden bereitzustellen. Wenn alle Gläubiger zustimmen, ist man die Schulden los. Wenn aber auch nur einer auf voller Befriedigung besteht, bleibt nur die Privatinsolvenz.
Auch einen Rechtanwalt könnte man damit beauftragen, ohne dass dies etwas kostet. Dazu sollte man sich vorab beim Amtsgericht einen „Berechtigungsschein“ beschaffen, der die nächsten Privatinsolvenz Kosten abdeckt. Dies ist die Erstberatung durch einen Anwalt und das Anschreiben der Gläubiger, die jetzt zumindest vorläufig die Staatskasse übernimmt. Falls es zu keiner Einigung kommt, muss das Insolvenzverfahren beantragt werden. Die dafür entstehenden Kosten fallen dem Schuldner zur Last. Sie werden aber auf Antrag gestundet, sodass sie schrittweise gezahlt werden können. Wichtig ist auch die Beantragung der Restschuldbefreiung; nur so wird man die Schulden wirklich los.
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