Raus aus den Schulden: Die Privatinsolvenz beantragen
Viele Deutsche sind übeschuldet und wissen oft nicht, wie sie wieder aus dieser Situation herauskommen sollen. Ein Weg führt über die Schuldnerberatung oder man kann Privatinsolvenz beantragen.

Privatinsolvenz – was heißt das eigentlich? Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber geschaffen, damit auch Privatpersonen, die hoffnungslos überschuldet sind, „bankrott“ machen können. Konnten bis zur Einführung der privaten Insolvenz lediglich Firmen Konkurs anmelden, so kann das heute auch eine Privatperson. Der Schuldner muss in dem Moment alle seine Verbindlichkeiten offen legen und auch sein Einkommen erklären. Verdient er mehr als die Pfändungsfreigrenze zulässt, wird der Überschuss unter den Gläubigern aufgeteilt. Befindet er sich jedoch in der Privatinsolvenz, sind nach Ablauf von sieben Jahren alle Schulden getilgt, egal wie hoch diese waren und wie viel abgezahlt wurde.
Um jedoch eine private Insolvenz beantragen zu können, muss man diese nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – auch Offenbarungseid genannt – beim Amtsgericht anmelden. Hierfür ist entweder ein Anwalt oder eine zugelassene Schuldnerberatung von Nöten, die das Prozedere bei Gericht einleitet und begleitet. Für viele Schuldner beißt sich in diesem Fall aber die Katze in den Schwanz, denn speziell private Rechtsanwälte lassen sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Voraus bezahlen.
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