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Raus aus den Schulden: Die Privatinsolvenz beantragen

Viele Deutsche sind übeschuldet und wissen oft nicht, wie sie wieder aus dieser Situation herauskommen sollen. Ein Weg führt über die Schuldnerberatung oder man kann Privatinsolvenz beantragen.

privatinsolvenz beantragen
© Gerd Altmann/Carlsberg1988 / http://www.pixelio.de
Es kann schneller passieren, als man denkt. Gerade wurde noch eine Immobilie gekauft und im nächsten Moment flattert die Kündigung der Arbeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen ins Haus, und plötzlich kommt es zu einem finanziellen Engpass. Wer nun nicht schnell einen neuen Job findet oder einen Partner hat, der die laufenden Fixkosten bestreiten kann, wird sich wahrscheinlich Monat für Monat weiter in der Schuldenspirale nach unten bewegen, bis eines Tages auch die Raten für das Eigenheim nicht mehr bezahlt werden können. Kurze Zeit später droht die Bank dann mit der Zwangsversteigerung. Kommt es dazu, werden in der Regel selten alle Schulden abgedeckt und es kann zu weiteren Pfändungen kommen. So oder ähnlich lautet bei vielen Schuldnern der Werdegang. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten häufen sich solche Lebensläufe. Als Licht am Ende des Tunnels kann man die Privatinsolvenz beantragen.

Privatinsolvenz – was heißt das eigentlich? Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber geschaffen, damit auch Privatpersonen, die hoffnungslos überschuldet sind, „bankrott“ machen können. Konnten bis zur Einführung der privaten Insolvenz lediglich Firmen Konkurs anmelden, so kann das heute auch eine Privatperson. Der Schuldner muss in dem Moment alle seine Verbindlichkeiten offen legen und auch sein Einkommen erklären. Verdient er mehr als die Pfändungsfreigrenze zulässt, wird der Überschuss unter den Gläubigern aufgeteilt. Befindet er sich jedoch in der Privatinsolvenz, sind nach Ablauf von sieben Jahren alle Schulden getilgt, egal wie hoch diese waren und wie viel abgezahlt wurde.

Um jedoch eine private Insolvenz beantragen zu können, muss man diese nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – auch Offenbarungseid genannt – beim Amtsgericht anmelden. Hierfür ist entweder ein Anwalt oder eine zugelassene Schuldnerberatung von Nöten, die das Prozedere bei Gericht einleitet und begleitet. Für viele Schuldner beißt sich in diesem Fall aber die Katze in den Schwanz, denn speziell private Rechtsanwälte lassen sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Voraus bezahlen.

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