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Regelungen für ein privates Insolvenzverfahren

Viele Menschen sind stark verschuldet und wissen oft nicht mehr, wie sie diese Situation bewältigen sollen. In vielen Fällen ist die Privatinsolvenz eine Möglichkeit, um wieder schuldenfrei zu werden.

Privatpersonen, die mit massiven Schulden zu kämpfen haben, sollten sich zunächst an eine Beratungsstelle wenden. Dort wird unter anderem geprüft, ob eine Privatinsolvenz eventuell eine Lösung für die finanziellen Probleme sein könnte. Hierbei verpflichtet sich der Schuldner, über sechs Jahre hinweg lediglich vom pfändungsfreien Anteil seines Einkommens zu leben und den Rest für die Schuldentilgung zu verwenden. Außerdem muss man während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase einer geregelten Arbeit nachgehen oder zumindest nachweisen können, dass man sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz bemüht.

Zunächst wird anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, über den mit den Gläubigern verhandelt wird. Sind nicht alle damit einverstanden, wird ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet. Sofern sich der Schuldner in den folgenden sechs Jahren an sämtliche Regelungen hält, kann er anschließend eine Restschuldbefreiung beantragen und muss eventuelle Restforderungen seiner Gläubiger nicht mehr begleichen.

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