Regelungen für ein privates Insolvenzverfahren
Viele Menschen sind stark verschuldet und wissen oft nicht mehr, wie sie diese Situation bewältigen sollen. In vielen Fällen ist die Privatinsolvenz eine Möglichkeit, um wieder schuldenfrei zu werden.

Zunächst wird anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, über den mit den Gläubigern verhandelt wird. Sind nicht alle damit einverstanden, wird ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet. Sofern sich der Schuldner in den folgenden sechs Jahren an sämtliche Regelungen hält, kann er anschließend eine Restschuldbefreiung beantragen und muss eventuelle Restforderungen seiner Gläubiger nicht mehr begleichen.
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