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Rückzahlungsbedingungen für BAfög-Schulden

Beim BAfög für Studenten handelt es sich je zur Hälfte um eine reine Förderung und um ein zinsfreies Darlehen. Diese BAfög-Schulden müssen erst einige Jahre nach dem Abschluss zurückbezahlt werden.

Das Studium ist nicht erst seit der Einführung der Studiengebühren zu einer kostspieligen Angelegenheit geworden. Vielmehr war es auch vorher mit hohen Kosten verbunden, unter anderem für die Unterkunft und Verpflegung am Studienort. Nur wenige haben nämlich das Glück, dass der gewünschte Studiengang am eigenen Wohnort angeboten wird. Für viele ist der Umzug in eine andere Stadt daher unumgänglich. Zwar kann man sich mit Studentenjobs etwas hinzu verdienen, das reicht aber in den seltensten Fällen aus, um den kompletten Lebensunterhalt zu finanzieren, zumal auch noch genug Zeit zum Lernen übrig bleiben sollte. Damit Kinder aus weniger wohlhabenden Familien hier nicht benachteiligt werden, gewährt der Staat den Studenten das Berufsausbildungsförderungsgeld, kurz BAfög. Wie hoch dieses ausfällt, hängt abgesehen von einigen Ausnahmen vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab. Dadurch soll jedem der Zugang zu einem Hochschulstudium ermöglicht werden.

Während man das Schüler-BAfög nicht zurückzahlen muss, macht man als Student mit dem Erhalt des BAfög Schulden beim Staat. Hierbei handelt es sich nämlich nur zur Hälfte um eine reine Förderung, die andere Hälfte besteht aus einem zinsfreien Darlehen. Dessen Höhe ist allerdings auf 10.000 Euro begrenzt, mehr muss niemand zurückzahlen. Außerdem muss man damit nicht gleich nach Erreichen des Abschlusses beginnen. Vielmehr muss man mit der Rückzahlung der BAfög-Schulden erst fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer beginnen. Dabei wird man in der Regel ein halbes Jahr vor Fälligkeit der ersten Rate informiert. Anschließend zahlt man im Normalfall in jedem Quartal eine Rate, erhält aber Vergünstigungen, wenn man die gesamten BAfög-Schulden in einem Betrag begleicht. Weitere Rabatte sind möglich, wenn man besonders erfolgreich in seinem Studium war und zu den besten seines Jahrgangs gehörte.

Ein erfolgreiches Studium ist aber noch kein Garant für einen lukrativen Arbeitsplatz. Geringverdiener können daher einen Antrag auf Freistellung stellen und müssen ihre BAfög-Schulden erst begleichen, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt.

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