Thema Kreditwürdigeit: Schufaeintrag löschen lassen
Die Schufa - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - speichert Angaben zur Bonität von Menschen. Man sollte aber selbst im Falle des Falles darauf achten, einen Schufaeintrag löschen zu lassen.
So mancher mag es schon erlebt haben. Man beantragt einen Ratenkredit für eine notwendige Anschaffung und wundert sich, warum diesem nicht stattgegeben wurde. Ein Grund dafür kann ein negatives Merkmal in der Schufa sein, das die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigt und die Bank davon abhält, einen weiteren Kredit zu gewähren. Was aber, wenn der Kunde sich keiner Schuld bewusst ist? In diesem Fall kann man zum Beispiel eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen. Hier sind sämtliche relevanten Daten zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der meisten volljährigen Bundesbürger gespeichert. Eine Bank oder auch ein Versandhaus kann so die Bonität eines potenziellen Kunden prüfen. Bestehen beispielsweise bereits Kredite? Hat es etwa schon ein Mal Zahlungsschwierigkeiten gegeben? Oder kam es sogar zu einer Kreditkündigung oder gar zu einem Offenbarungseid? Alle diese Informationen können abgerufen werden.
Manchmal kann es jedoch passieren, dass ein Kredit längst bezahlt ist, oder dass Zahlungsschwierigkeiten schon lange zurückliegen und schon vor Zeiten erledigt worden sind. Kann dies nachgewiesen werden – zum Beispiel durch eine Quittung oder Bestätigung des Gläubigers kann man den Schufaeintrag löschen lassen. Dieser Vorgang dauert in der Regel nur ein paar Tage nach Eingang der Belege. Man kann sowohl über das Internet einen Schufaeintrag löschen lassen, es auf dem Postwege tun oder persönlich bei einer der zahlreichen Filialen der Schutzgemeinschaft vorsprechen. Wählt man den Weg über das Internet, muss man sich allerdings zunächst durch seinen Personalausweis identifizieren, damit niemand Unberechtigter Zugang zu fremden Daten erhält.
In den meisten Fällen werden solche Negativmerkmale automatisch gelöscht. Doch es passiert immer wieder, dass Gläubiger vergessen, die Erledigung einer Schuld auch der Schufa zu melden, sodass sie nicht gelöscht werden kann. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich vor allem für Menschen, die einmal finanzielle Probleme hatten und diese erledigt haben, eine Selbstauskunft zu beantragen, um gegebenenfalls selber eine Löschung beantragen zu können.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

