Wann sollte man einen Insolvenzantrag stellen?
Ob privat oder geschäftlich, eine Überschuldung kann aus verschiedenen Gründen jedem passieren. Zu welchem Zeitpunkt sollte man einen Insolvenzantrag stellen?

Im Geschäftsleben gestaltet sich dies ähnlich. Die meisten Firmen und Selbstständigen scheitern nicht an einem schlechten Geschäftssinn oder an Unfähigkeit, sondern schlichtweg daran, dass Kunden eine schlechte Zahlungsmoral aufweisen. So bildet sich eine Spirale, die endlos scheint. Wer keine Zahlungseingänge verzeichnen kann, ist nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Eine Weile mag man sich so über Wasser halten können, doch irgendwann ist man selbst tatsächlich zahlungsunfähig. An diesem Punkt sollte – und gerade im Geschäftsbereich muss – der Insolvenzantrag gestellt werden. Privatleute entscheiden im Grunde selbst, ob sie einen Antrag auf Insolvenz stellen. Grundsätzlich gilt, wer definitiv weiß, dass Zahlungen nicht geleistet werden können, darf keine Verpflichtungen mehr eingehen. Mit der EC-Karte bezahlen mit dem Wissen, dass die Zahlung nicht abgebucht werden kann, ist schlichtweg Betrug, gleich wie verzweifelt man an dieser Stelle gewesen sein mag. Ein Insolvenzantrag ist keine Schande und kann Erleichterung bringen. Auf diesem Weg werden weitere Pfändungen vermieden, Mahnbescheide und somit auch weitere Kosten, die entstehen, sofern man als Schuldner nicht reagiert. Bei vielen Schuldnern übersteigen die Gerichtskosten und die Zinsen auf die Schuldbeträge als auch die Bearbeitungskosten um ein Weites die Schuldbeträge, um die es eigentlich ursprünglich ging. Nach sieben Jahren der Insolvenz ist der Privatmann wieder schuldenfrei und kann neu beginnen. Im Geschäftsleben jedoch sind die Fristen für einen Insolvenzantrag streng geregelt. Selbstständige, die definitiv wissen, dass sie Leistungen nicht mehr zahlen können, diese aber trotzdem in Anspruch nehmen, machen sich des vorsätzlichen Betrugs schuldig. Hier kann es sich um Gehälter für Mitarbeiter handeln, um Honorare für Freiberufler oder um Verbindlichkeiten aus Lieferungen für Material oder Ware. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Selbstständiger zu jeder Zeit über den Stand seiner ausstehenden Rechnungen als auch seiner Verpflichtungen informiert sein muss.
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