Was gilt als fristloser Kündigungsgrund?
Wenn man eine Geschäftsbeziehung kündigen möchte braucht man einen vernünftigen Kündigungsgrund, vor allem dann, wenn man schnell kündigen will oder muss.
Geschäftsbeziehungen sind in aller Regel Vertragsbeziehungen. Man geht mit einem anderen Menschen oder einer Firma, also einer künstlichen Person, eine Beziehung ein. Das Eingehen der Beziehung ist, wie in anderen Bereichen, manchmal schneller gemacht als man die Beziehung wieder lösen könnte. Manchmal braucht man einen vernünftigen Kündigungsgrund.
In dem alltäglichen Leben geht man Vertragsbeziehungen mit dem Arbeitgeber, mit dem Vermieter und mit diversen Versicherungen ein. Die eine Partei bietet eine Leistung an, wie zum Beispiel bei einer Versicherung einen bestimmten Schutz oder bei einer Vermietung einen Wohnwert. Der Umfang der Leistung, die die eine Partei liefern muss, wird vertraglich verankert. De andere Partei muss ebenfalls Leistungen bringen. Das können Sachleistungen aber auch, und das ist eigentlich die Regel, Geldleistungen sein.
Der eine Partner verlässt sich in der Regel auf die langfristige Zahlung. Man kennt das selbst von seinem Job her, man hat ja doch gerne, dass der Job nicht von heute auf morgen gekündigt wird. Meist strebt also eine Partei eine sehr langfristige Bindung an. Wenn nun eine Partei die Vertragsbedingungen ändern möchte, dann rüttelt diese Partei an dem Vertragsgegenstand. Regelmäßig passiert das, wenn eine Versicherung zum Beispiel den Tarif erhöht oder aber Leistungen aus dem angebotenen Paket entfernt. Hier bricht eine Partei willentlich den Vertrag, damit hat die andere Seite, also hier der Versicherungsnehmer, das Recht, die Versicherung außer der Reihe zu kündigen. Die Änderung der Vertragsgrundlagen ist also ein Grund.
Regelmäßig ist aber jede Vertragsverletzung ein fristloser Kündigungsgrund. Das gilt für den Versicherungsnehmer genauso. Wenn ein Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall nicht ordentlich mit der Versicherung zusammen arbeitet, dann ist dies von Seiten der Versicherung ein fristloser Kündigungsgrund. Selbiges gilt auch im Arbeitsrecht. Wenn man sich als Mitarbeiter grob gegen den Vertrag richtet, zum Beispiel Geheimnisse verrät, dann ist das ein Kündigungsgrund, hier sogar ein Grund für eine fristlose Entlassung. Man kann auch einen Vertrag unter Einhaltung der Fristen ohne Angabe von Gründen auflösen.
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