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Was versteht man unter Ehegatten Unterhalt?

Ehegatten Unterhalt ist eine Transferleistung, die vom Besserverdienenden während der Trennungszeit und nach Ablauf der Ehezeit gezahlt werden muss.

Der Ehegatten Unterhalt ist im BGB geregelt. Für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Scheidung wird er auch als Trennungsunterhalt bezeichnet. Der Trennungsunterhalt ist vom Betrag her höher als der für die Zeit, nach der Scheidung angesetzte Ehegatten Unterhalt. Sind Kinder ohne Einkommen im Haushalt, kann er durch einen Kindesunterhalt ergänzt werden.

Der Unterhalt ist dabei immer abhängig vom jeweils aktuellen Verdienst beider Beteiligten. Während es früher fast immer der Fall war, dass der Mann der Frau Unterhalt zahlen musste, hat die zunehmende Gleichberechtigung der Frau dazu geführt, dass das neuerdings oft auch umgedreht der Fall ist. Der Ehegatten Unterhalt wird nach vorgegebenen Formeln ermittelt, die sicher stellen sollen, dass der zahlende Partner nicht unverantwortlich hoch belastet wird und der Lebensunterhalt eines nicht erwerbstätigen Partners dennoch gesichert ist.

Deshalb hat der Gesetzgeber beim Ehegatten Unterhalt einen höheren Selbstbehalt angesetzt, als dies beim Unterhalt für minderjährige Kinder der Fall ist. Damit trägt man der Tatsache Rechnung, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte grundsätzlich in der Lage ist, zu seinem Lebensunterhalt selbst beitragen zu können, was bei minderjährigen Kindern nicht der Fall ist. Deshalb hat der Kindesunterhalt auch immer Vorrang vor dem Ehegatten Unterhalt.

Unterhaltsansprüche haben auch Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten, egal ob es sich um Ehegatten Unterhalt oder Kindesunterhalt handelt. Das wird vor allem bei der Durchführung von Privatinsolvenzen häufig verkannt. Außerdem sollte derjenige, der zum Unterhalt verpflichtet worden ist, immer daran denken, dass er mindestens für ein halbes Jahr Vorsorge treffen muss. Eine Arbeitslosigkeit berechtigt nach der deutschen Gesetzgebung nicht automatisch zu einer sofortigen Kürzung des Unterhaltes.

Der Anspruch auf Ehegatten Unterhalt entfällt im Falle einer Heirat des Bezugsberechtigten. Auch die Erzielung eines hohen Einkommens befreit den anderen Ehegatten von der Zahlungspflicht, denn der Sinn dieser Regelungen besteht darin, dass der geringer verdienende Gatte durch die Ehe wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden darf als der andere.

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