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Welche GEMA Gebühren müssen Gewerbetreibende zahlen?

Jeder, der öffentlich Musik aufführt oder auch nur nebenbei laufen lässt, muss GEMA Gebühren bezahlen. Die Grundlagen der GEMA und alle anfallenden Gebühren in der Übersicht. Wer die Gebühren nicht zahlt, zahlt nach!

gema gebühren
© ger.hardt / http://www.pixelio.de
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, nimmt in Deutschland die Interessen der Urheber von Musik war. Konkret vertritt die GEMA Komponisten, Textdichter und musikalische Verleger und zieht die anfallenden Lizenzgebühren für die Aufführung von Liedern ein. Die GEMA gibt einen Großteil ihrer Einnahmen an die jeweiligen Urheber weiter. Heute vertritt die GEMA etwa 58.000 Komponisten, Textdichter und Verleger. Die Künstler können selbst entscheiden, ob sie in der GEMA Mitglied werden möchten oder nicht.

Fast alle Musiktitel sind urheberrechtlich geschützt. Wer öffentlich Musik spielt, zahlt damit auch Abgaben an die GEMA, welche durch die Gesellschaft abzüglich einer Verwaltungsgebühr an die Künstler weiter geleitet werden. Damit sind alle Gewerbetreibenden und auch Privatpersonen, die etwa ein privates Internetradio betrieben, zur Zahlung der GEMA Gebühren verpflichtet. Jeder Kneipier, der im Hintergrund Musik laufen lässt und auch Diskotheken zahlen Gebühren an die GEMA. Da die GEMA nicht messen kann, welches Lied von welchem Künstler irgendwo gespielt wird, setzt sie einen recht komplizierten Verteilerschlüssel an, um die Tantiemen der Künstler zu ermitteln. Für einzelne Lieder gibt es Punkte, die auch die Tantiemen bestimmen. Die GEMA hat ihr Betätigungsfeld auch auf das Internet ausgeweitet und nimmt hier immer häufiger als CELAS mit britischer Unterstützung die Rechte der musikalischen Urheber wahr.

In der Praxis wissen viele Betroffene nicht, dass sie die Nutzung von Musik bei der Verwertungsgesellschaft anmelden und auch GEMA Gebühren zahlen müssen. Anmeldepflichtig sind hier auch telefonische Warteschleifen mit Musik oder mit einem Song hinterlegte Webseiten. Da die Rechtmäßigkeit der GEMA Gebühren in Europa geregelt ist, kommt auch niemand um die (Nach-)Zahlung herum. Auf der Webseite der GEMA können alle Titel recherchiert werden, die der Verwertungsgesellschaft angehören. Im Internet können sich Interessenten auch die aktuellen Tarife der GEMA ansehen und als PDF herunter laden. Die Gebührenstruktur ist nach Aufführungsort und Verwendungsart unterteilt.

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