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Wie kann man eine private Insolvenz beantragen

Wer seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, muss ein Insolvenzverfahren eröffnen lassen. Dabei wird unterschieden, zwischen einem Regel- und einem Privatinsolvenzverfahren.

private insolvenz beantragen
© Gerd Altmann/Carlsberg1988 / http://www.pixelio.de
Das Regelinsolvenzverfahren gilt dabei grundsätzlich für alle nicht natürlichen Personen, also Unternehmen. Wenn dagegen eine natürliche Person ein Insolvenzverfahren beantragt, kann dies sowohl ein Regelinsolvenzverfahren als auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren sein. Ein Regelinsolvenzverfahren kommt bei einer natürlichen Person dann zur Anwendung, wenn diese Person eine selbstständige Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Wird die Selbstständigkeit zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch ausgeübt, so wird automatisch ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Besteht die Selbstständigkeit nicht mehr, so kann bei weniger als 20 Gläubigern und keinen bestehenden Schulden als Arbeitgeber ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt bei dem für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Amtsgericht. Vorausgegangen sein muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch, bei dem der Schuldner und die Gläubiger versuchen, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Hierfür sollte man die Unterstützung einer sachkundigen Stelle wie einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, da das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt werden muss. Wichtig für den Schuldner ist die Beantragung der Restschuldbefreiung zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Nur wenn die Restschuldbefreiung mit beantragt wird, werden nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von sechs Jahren die verbliebenen Schulden erlassen und der Schuldner ist wieder schuldenfrei. Da Schuldenfreiheit das Ziel der meisten Insolvenzverfahren von natürlichen Personen ist, sollte dieser Antrag somit auf keinen Fall vergessen werden.

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