Wie kann man eine private Insolvenz beantragen
Wer seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, muss ein Insolvenzverfahren eröffnen lassen. Dabei wird unterschieden, zwischen einem Regel- und einem Privatinsolvenzverfahren.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt bei dem für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Amtsgericht. Vorausgegangen sein muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch, bei dem der Schuldner und die Gläubiger versuchen, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Hierfür sollte man die Unterstützung einer sachkundigen Stelle wie einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, da das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt werden muss. Wichtig für den Schuldner ist die Beantragung der Restschuldbefreiung zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Nur wenn die Restschuldbefreiung mit beantragt wird, werden nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von sechs Jahren die verbliebenen Schulden erlassen und der Schuldner ist wieder schuldenfrei. Da Schuldenfreiheit das Ziel der meisten Insolvenzverfahren von natürlichen Personen ist, sollte dieser Antrag somit auf keinen Fall vergessen werden.
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