Sinnvoller Schutz durch private Haftpflichtversicherung
Wer keine Privathaftpflicht besitzt, der kann sich im Ernstfall mit einer unbedachten Handlung lebenslang verschulden. Sie ist keine gesetzliche Pflichtversicherung, doch in jedem Fall zu empfehlen.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die im privaten Umfeld des Versicherungsnehmers entstehen. Ehrenamtliche und berufliche Tätigkeiten sollten zusätzlich abgesichert werden. Bei Vorsätzlichkeit muss die Versicherung ebenso nicht zahlen, wie bei Ansprüchen der mitversicherten Familienangehörigen. Für eine Familienhaftpflicht ist dieselbe Prämie zu zahlen wie für nur einen Versicherten.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung variiert in den unterschiedlichen Policen der Anbieter. Versicherungen mit niedriger Deckung sind zwar bezüglich der zu zahlenden Prämien günstiger, doch im Ernstfall werden nicht alle Schäden beglichen. Die unbegrenzte Deckungssumme ist die vernünftigste Lösung für den Versicherten, denn hierbei genießt er den umfassendsten Schutz. Die Versicherungsbedingungen sind im Einzelnen vor Abschluss genau zu prüfen, um sich über deren Qualität bei Abschluss der Police sicher sein zu können. Ist der Versicherungsnehmer Tierbesitzer oder übt er eine mit größerem Risiko behaftete private Tätigkeit aus (zum Beispiel als Jäger), sind weiter Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Der Inhaber einer Privathaftpflichtversicherung genießt auch immer passiven Rechtschutz: Wird er mit unberechtigten Forderungen konfrontiert, dann begleicht die Versicherung seine Rechtsverteidigung.
Jede Haftpflichtpolice besitzt eine Gültigkeitsdauer, die vor Ablauf innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Zumeist ist der Vertrag für ein Jahr geschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherten kann im Falle einer Preiserhöhung erfolgen sowie bei Eintreten eines Schadensfalls.
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