Auflastung - Steuerlücke für Geländewagen geschlossen
Die Auflastung war für die Fahrer von Geländewagen und Kleintransportern eine günstige Gelegenheit, um KFZ-Steuer zu sparen. Dazu musste das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg erreichen.
Für PKW und LKW gelten unterschiedliche KFZ-Steuersysteme. Für beide muss zwar Steuer bezahlt werden, PKW werden jedoch nach Hubraum, LKW nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Wer sich einen schweren Geländewagen, Pick-up oder Kleintransporter als Privatwagen hielt, musste diesen bei einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 2.800 kg als PKW nach dem Hubraum versteuern. Wer sich einen großen Geländewagen leistet, sollte zwar auch über ausreichend Bares für die KFZ-Steuer verfügen. Aber warum teuer zahlen, wenn es auch anders geht? Also hat man zur Auflastung gegriffen und ihn so umgerüstet, dass er ein Gewicht von mehr als 2.800 kg aushielt. Auf solche Umbauten hatten sich sogar Autowerkstätten spezialisiert, um damit große Geländewagen besser verkaufen zu können. Mit einem TÜV-Gutachten konnte man dann zur KFZ-Zulassungsstelle gehen und den Geländewagen als LKW anmelden - mit der Folge, dass man erheblich KFZ-Steuer sparen konnte. Das Fahrzeug wurde zwar wie ein LKW besteuert, galt aber als Kombinationskraftwagen, so dass die für LKW geltenden Beschränkungen - zum Beispiel Sitzplatzanzahl, Sonntagsfahrverbot oder Reduktion der Höchstgeschwindigkeit - nicht galten. Diese Steuerlücke ist jetzt geschlossen. Seit Mai 2005 werden die Geländewagen trotz Auflastung als PKW versteuert, und ihre betuchten Besitzer müssen die höhere Steuer berappen.
Wer jetzt mit einem schweren Geländewagen noch KFZ-Steuer sparen möchte, kann dies nur - sofern nicht schon geschehen - durch den Einbau eines besseren Katalysators oder Partikelfilters erreichen, wenn das Auto dadurch in eine günstigere Schadstoffklasse eingestuft werden kann.
Heute erfolgt die Besteuerung der PKW- und auch der "aufgelasteten" Geländewagen nach dem Hubraum, wobei die Schadstoffemission zusätzlich berücksichtigt wird. Je nach Schadstoffklasse werden beim Ottomotor zwischen 6,75 Euro und 25,36 Euro je angefangene, 100 Kubikzentimeter Hubraum fällig, beim Diesel sind dies zwischen 15,44 Euro und 37,58 Euro. Bei echten LKW wird zwischen Anhängern und dem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg und über 3.500 kg unterschieden und inzwischen ebenfalls die Schadstoffklasse berücksichtigt.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

