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Den Vermögenssteuer Höchstsatz zeitlich betrachten

Aktuell muss in einigen Ländern keine Vermögenssteuer gezahlt werden, somit werden reiche Personen nicht extra belastet. Dies war jedoch nicht immer so. Es lohnt sich, die Historie dieser Steuer näher zu betrachten.

Die Vermögenssteuer wurde bis 1997 erhoben, allerdings galt die Berechnung als verfassungswidrig, wodurch diese Besteuerung abgeschafft wurde. Der Höchstsatz lag dabei bei etwa einem Prozent, was einen relativ niedrigen Wert darstellt. Die Steuer wurde auf alle Nettovermögen angewandt, also auf das jeweilige Bruttovermögen abzüglich aller Schulden. Ebenso waren alle Erträge aus Kapitalanlagen betroffen, was die Gewinne von Anlegern etwas schmälerte. In einigen Ländern wird die Vermögenssteuer immer noch erhoben und gilt dort als verfassungskonform. Besonders linke Parteien verweisen im aktuellen politischen Diskurs stets darauf und bestehen daher auf der Wiedereinführung der Steuer.

Einen richtigen Höchstsatz gab es bei der Vermögenssteuer nicht, da sie nicht progressiv, wie beispielsweise die Einkommensteuer, berechnet wird. Daher musste jeder Bürger denselben Prozentsatz auf das Vermögen zahlen. Dies verfehlt allerdings den Sinn, dass vor allem reichere Personen stärker besteuert werden sollen, wie es linke Parteien stets vorschlagen. Der gleichbleibende Prozentsatz bei der Besteuerung des Nettovermögens war allerdings nicht das Problem, weshalb die Steuer abgeschafft wurde. Vielmehr gab es Unterschiede in den einzelnen Vermögenswerten, beispielsweise Aktienpaketen und Immobilien. Dies wurde vom Verfassungsgericht beanstandet, wodurch die Steuer abgeschafft wurde. Bei einer Wiedereinführung müsste daher die Berechnung einfach verändert werden, beispielsweise ein pauschaler Prozentwert auf jeden Vermögenswert.

Ähnlich wie die Einkommensteuer könnte eine Vermögenssteuer auch progressiv angelegt werden. Mit einem steigenden Vermögen würde somit auch der Prozentsatz steigen, der für die Steuer angesetzt wird. Dies würde auch den Sinn der Steuer bestätigen, vor allem höhere Vermögen stärker zu belasten. Letztlich hängt eine Einführung der Vermögenssteuer vom politischen Willen ab. Ob es diese in Zukunft noch einmal in den derzeitigen Ländern ohne Vermögenssteuer geben wird, ist daher ungewiss.

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Kommentare

Kolja81
13.09.11, 14:55
Also ich sehe das Hauptproblem in der Substanzbesteuerung - mit einer Vermögenssteuer würde vermögenden personen auch dann etwas weggenommen, wenn sie nichts mehr verdienen - das fände ich ungerecht. Aus diesem Grund halte ich einen Aufschlag auf die Einkommenstseuer oder Luxussteuern für wesentlich fairer.
Herbert H
26.08.11, 10:02
Das Kernproblem jeder Vermögenssteuer ist doch, dass man nur ganz schwer definieren kann, was eigentlich Vermögen ist und damit der Besteuerung unterliegen sollte. Dazu zwei Beispiele:

1. Selbständiger kurz vor der Rente
Ein Freiberufler hat über zig Jahre in Rentenversicherungen und Ansparpläne eingezahlt, um im Rentenalter abgesichert zu sein. Kurz vor der Rente verfügt er deshalb auf dem Papier über ein Millionenvermögen.

2. Höherer Beamter kurz vor der Pension
Ein hoher Beamter steht kurz vor der Pension. Er hat bis auf sein Eigenheim kein nennenswertes Vermögen. Das braucht er auch nicht, da er eine sichere, hohe Pension erwarten kann.

Bei diesen zwei Beispielen würde der Selbständige von der Vermögenssteuer voll erfasst während der Beamte bei allen diskutierten Vermögenssteuermodellen steuerfrei bleiben würde. Daran zeigt sich, dass mit der Vermögenssteuererhebung massive Probleme verbunden sind.

Wer dieser Problematik entkommen will, muss m. E. den Weg über die Einkommensteuer gehen. Da Vermögen in der Regel auch Erträge abwirft, kann man Vermögen über die Einkommensteuer viel einfacher besteuern als über ein hochkompliziertes, weiteres Bewertungssystem.
whodini
19.05.11, 10:39
Die Vermögensteuer klingt in der Theorie immer so einfach und gerecht. Dazu müssen aber u.a. folgende Gesichtspunkte geklärt werden:

1. Erfassung und Kontrolle
Nicht jeder Vermögensgegenstand wird durch eine Zahl auf einem Konto- oder Depotauszug repräsentiert.
Eine Erfassung des Vermögens und der Schulden muß daher wie in einem Unternehmen umfassend und objektiv erfolgen. Deshalb müssen die Steuerbürger eine Bestandsbuchhaltung vornehmen, in der sämtlicher Besitz und seine Zu- und Abgänge mit dazugehörendem Datum erfasst wird.

Die Kontrolle der Korrektheit dieser zu erstellenden Bilanzen sollte regelmäßig erfolgen, am besten jährlich durch Begehung des Haushalts durch den persönlichen Betreuer des Finanzamts.

2. Bewertung, Abschreibungen und Zuschreibenden
Ein angeschaffter Vermögenswert ändert seinen Wert naturgemäß im Laufe der Zeit. Deshalb müssen wie für ein Unternehmen Abschreibungsfristen für erworbene Güter festgelegt werden. Ein Auto verliert so jedes Jahr beispielsweise 12,5% seines Wertes, ein Fernseher 20% usw..

Jetzt kommt aber die Ideologiekeule: wenn ein abgeschriebenes Gut wieder an Wert gewinnt, was dann? (z.B. mein 1956 gekaufter Mercedes 300 SL, der bereits 1965 mit 1 DM in meiner persönlichen Bilanz stand, den ich aber jetzt wieder für 500000 Euro verkaufen könnte?)
In der persönlichen Bilanz des Vermögens muß es also auch die Pflicht zu Zuschreibungen geben.
Die anstehenden Neubewertungen bieten dann regelmäßig Gelegenheit für anregende Diskussionen und Gerichtsprozesse… (Dieses Problem haben z.B. französische Fischer, deren Grundstück mit Meerblick bei der Einführung der französischen Vermögensteuer Anfang der 1980er Jahre kaum was wert war, das mittlerweile aber einen Millionenwert als Bauland repräsentiert. Leider verdienen die Fischer kaum mehr als vor 30 Jahren und könnten mit ihrem gesamten Einkommen nur einen Teil der fälligen Vermögensteuer bezahlen…)


3. Überwälzbarkeit
Was passiert, wenn Steuerpflichtiger (z.B. Vermieter) und Steuerzahler (in dem Fall Mieter) auseinanderfallen. Steuerrechtlich ist das kein Problem, dazu wird es erst in den Augen linker Ideologen.


4. Soll-Ertragsteuer und Substanzsteuer
Was mache ich mit Vermögen, das kein Einkommen erzeugt (z.B. Silberbesteck, Rolex-Uhr, Burmester-Stereoanlage, Privatvilla…). Einfache Antwort: dein persönliches Problem; die Vermögensteuer ist schließlich eine Soll-Ertragssteuer, bei der es keine Liebhaberei gibt und die zur Not auch in die Substanz schneidet. (da fällt mir spontan der Kalauer zum Kindergeld ein: Gerät vorhanden…)


5. Steuersatz
Die Höhe des Steuersatzes ist mit folgenden Problemen verbunden: ist er zu niedrig (<1%), erfüllt die Vermögensteuer ihre Umverteilungsaufgabe nicht; ist er zu hoch, treten die oben genannten Problempunkte 1-4 mit voller Wucht zu Tage und machen die Durchsetzbarkeit unmöglich.

Unterliegt der Steuersatz politischer Einflussnahme und Differenzierungen, ist Willkür Tür und Tor geöffnet. Dann kann man plötzlich dirigistisch in private Investitionsentscheidungen eingreifen und "gutes Vermögen" belohnen (inländisches Betriebskapital, vermietete Wohnungen usw.) und "böses Vermögen" bestrafen (unproduktives Privatvermögen, ausländische Anlagen usw.). Aber dies war ja schon einmal der Grund für ihre Abschaffung.
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