Der aktuelle Spitzensteuersatz gilt nur für sehr hohe Einkommen
Der aktuelle Spitzensteuersatz gerät immer wieder in den politischen Fokus und wurde im Lauf der Geschichte bereits mehrmals geändert. Viele sind von einer eventuellen Erhöhung allerdings gar nicht betroffen.
Über den aktuellen Spitzensteuersatz wird in der Politik immer wieder diskutiert. Während einige Politiker ihn gerne senken würden, halten ihn andere für zu niedrig. Daher wurde er im Lauf der Zeit immer wieder geändert, meist zu Gunsten der Bürger. So lag er in den Siebziger Jahren noch bei 56 Prozent und 1998 immerhin noch 53 Prozent. Im Jahr 2009 lag der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent. Vermutlich ist aber in der Debatte um den aktuellen Spitzensteuersatz noch nicht das letzte Wort gesprochen, so dass sich der Wert in den kommenden Jahren sicherlich noch das eine oder andere Mal ändern wird.
Auch ab welchem Einkommen er berechnet wird, ist nicht auf Dauer festgelegt, sondern kann von der derzeitigen Regierung jederzeit geändert werden. Daran, dass er nur für besonders hohe Einkommen gültig ist, wird sich aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts ändern. Im Jahr 2009 lag die Einkommensgrenze für einen Alleinstehenden bei 250.401 €, Ehepaare dürfen das Doppelte verdienen, ehe der aktuelle Spitzensteuersatz berechnet wird. Außerdem gilt er nicht für das gesamte Einkommen, sondern nur für den Teil, welcher über die Einkommensgrenze hinaus geht. Die darunter liegenden Beträge werden nach anderen Steuersätzen abgerechnet.
Der niedrigste ist hierbei der sogenannte Eingangssteuersatz. Er wird ebenfalls erst ab einem bestimmten Einkommen berechnet. Wer nur sehr wenig verdient, muss daher manchmal gar keine Steuern bezahlen. Überschreitet das Einkommen jedoch diese Grenze, so muss mindestens der Eingangssteuersatz bezahlt werden. Mit steigendem Einkommen ändert sich auch die Besteuerung. Die Steuersätze sind gestaffelt und in unterschiedliche Tarifzonen unterteilt. Es gilt also nicht ein und derselbe Steuersatz für das komplette Einkommen. Vielmehr wird der nächsthöhere Steuersatz immer nur für die Beträge fällig, welche die jeweilige Einkommensgrenze übersteigen. Daher wird bei den meisten Menschen das Einkommen mit mehreren verschiedenen Steuersätzen besteuert. Auf die zu zahlende Einkommenssteuer werden noch der Solidaritätszuschlag und eventuell auch die Kirchensteuer aufgeschlagen.
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