Die Besteuerung von Zinserträgen unbedingt beachten
Zinserträge auf Kapitalvermögen müssen von den Kapitalanlegern und Sparern versteuert werden. Normalerweise werden diese direkt an der Quelle durch Abzug versteuert, wo sie entstanden sind.

Bei uns ist es üblich, dass die Zinserträge direkt an der Quelle besteuert werden. Das bedeutet, dass die Geldinstitute, bei denen die Zinserträge anfallen, die Zinsertragssteuer direkt abziehen und zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und einer eventuellen Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Diesem Abzug kann nur entgehen, wer dem Geldinstitut einen sogenannten Freistellungsauftrag in Höhe der Zinseinkünfte erteilen kann. Der Freistellungsbetrag pro Person ist auf eine bestimmte Höhe begrenzt und kann auf verschiedene Banken und Sparkassen aufgeteilt werden, sofern der Geld- oder Kapitalanleger seine Anlagen gestreut hat. In keinem Fall sollte er von der Höhe her mehr Freibeträge bei den Banken und Sparkassen hinterlegen, als er laut Steuerrecht zur Verfügung hat. Nicht alle Erträge aus Kapitalanlagen sind steuerpflichtig. Zum Beispiel weisen Immobilienfonds steuerfreie Erträge aus.
Vergisst der Anleger die Erteilung eines Freistellungsauftrages und bleibt er innerhalb der Freigrenze für Zinserträge, kann er sich die einbehaltenen Steuern am Jahresende über die Steuererklärung zurückholen.
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