Die Einkommenssteuertabelle ermittelt die Steuerlast
Die Einkommenssteuertabelle ist für die Planung der Finanzen besonders dann interessant, wenn die aktuelle Steuerlast ermittelt wird oder aber starke Veränderungen für die Zukunft zu erwarten sind.

Die Einkommenssteuertabelle kann hier ein hilfreiches Instrument sein, um die grundsätzliche Steuerlast zu ermitteln. Je nach Ausführung der Einkommenssteuertabelle kann hier die grundsätzlich anfallende Steuerlast errechnet werden, die sich einfach aus dem jährlichen Einkommen, dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder ergibt. Eine differenzierte Einkommenssteuertabelle kann auch mögliche steuererleichternde Posten gleich mit einbeziehen und diese bei der Errechnung der Steuerlast mit berücksichtigen.
Die Einkommenssteuertabelle ist natürlich kein Ersatz für den Steuerberater und besonders dann, wenn die steuerlichen Angelegenheiten sehr umfassend ausfallen, dient sie nur als Richtwert. Allerdings kann sie Anhaltspunkte liefern, welche Steuerlast in welchem Einkommensbereich zu erwarten ist.
Die Einkommenssteuertabelle gibt auch über die einzelnen Steuersätze Aufschluss und hier ist dann sowohl der Mindeststeuersatz, der aktuell auf das erzielte Einkommen berechnet wird, als auch der Spitzensteuersatz ablesbar, der ab einer bestimmten Einkommenssituation als höchstmöglicher Wert für die Errechnung der Steuerlast zugrunde gelegt wird.
Die rechtliche Basis für die Einkommenssteuertabelle ist im Einkommenssteuergesetz § 32 a hinterlegt und hier werden jährlich neue Fassungen mit leichten Änderungen ausgegeben. In ihrem Grundsatz sieht die Einkommenssteuertabelle allerdings nur die Steuerlast vor, die grundsätzlich auf die jeweils aufgeführten Einkommensgruppen anfällt.
Hier können sich deutliche Abweichungen nach unten hin ergeben, wenn steuermindernde Faktoren einberechnet werden. Die Einkommenssteuertabelle dient eher als Basis, um den höchstmöglichen zu erwartenden Steuersatz und die sich hieraus ergebende Summe zu ermitteln. Gerade für Unternehmer können sich hier deutliche Abweichungen ergeben, die sich aus den zahlreichen natürlich anfallenden Belastungen berechnen. Gerade für Unternehmer ersetzt die Einkommenssteuertabelle daher auf keinen Fall die Konsultierung eines Steuerberaters.
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