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Die Mehrwertsteuerberechnung ist eigentlich einfach

Wenn ein Artikel oder eine Dienstleistung gekauft wird, entfällt auf diese Zahlung auch die sogenannte Mehrwertsteuer. So ist die Mehrwertsteuerberechnung wichtig für die Preisermittlung in Netto- und Bruttopreis.

Die Mehrwertsteuerberechnung ist gerade bei glatten Preisen ohne Centpreise recht einfach und hiermit ist die Preisermittlung zwischen dem Bruttopreis und dem Nettopreis möglich. Der Endpreis eines Produktes oder einer Dienstleistung stellt niemals den Preis dar, den der Händler oder Anbieter tatsächlich für die Dienstleistung erhält. Die Mehrwertsteuerberechnung ist somit gerade für Händler sehr wichtig, um eine korrekte und erfolgreiche Preiskalkulation aufzubauen, denn nur aufgrund der Nettopreise können die eigenen Einnahmen und Ausgaben geplant werden. Hintergrund ist, dass es sich bei der sogenannten Mehrwertsteuer um einen Umlaufposten handelt. Dieser wird vom Händler eingenommen, allerdings an das Finanzamt in der Folge der Steuererklärung auch wieder abgeführt.

Der Mehrwertsteuerrechner, der beispielsweise im Internet zu finden ist, kann hier eine wertvolle Hilfe sein, wenn aktuelle Steuersätze beim kaufmännischen Laien nicht präsent sind. Die Mehrwertsteuer ist allerdings nicht die korrekte Bezeichnung für diesen Posten, denn sie heißt im Steuerrecht Umsatzsteuer. Die Basis der Bemessung dieser Steuer geht von dem Erlös aus, den der Händler im Inland für seine Leistungen und Waren erzielt. Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer wird auch als indirekte Steuer bezeichnet, denn hier ist es der Fall, dass der Steuerschuldner, der nun der Zahlungsverpflichtete gegenüber den Finanzbehörden ist, nicht gleichzeitig der wirtschaftlich Belastete ist. Die Mehrwertsteuerberechnung erfolgt immer prozentual zum Umsatz. Mehrwertsteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Lieferungen und Leistungen, die ein Entgelt zur Folge hatten und die zudem im Inland erwirtschaftet wurden, wobei hier die Preisberechnung netto erfolgt und auf Basis dieses Nettopreises die Mehrwertsteuerberechnung durchgeführt wird. Die Harmonisierung des Steuersystems im Jahr 1967 brachte die Gleichstellung der Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer mit sich, die heute gleichermaßen Verwendung haben und auch gleiche Inhalte meinen. Die weitaus kompliziertere Berechnung der Steuerpflicht vor dieser Zeit kannte noch den sogenannten unternehmerisch erwirtschafteten Mehrwert, daher also der Name.

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