Die Steuerklassenwahl ist für viele Dinge wichtig
Durch eine geschickte Steuerklassenwahl kann man sein Einkommen steigern. Nicht nur die reine Einkommensteuer, die ja durch eine Steuererklärung ausgeglichen wird, ist maßgeblich, sondern die Sozialabgaben sind es.
Eigentlich, so bekommt man es an vielen Stellen erzählt, ist die Steuer der Steuerpflichtigen eine Jahressteuer. Wenn man also eine falsche oder ungünstige Steuerklassenwahl getroffen hat, dann sei das ja nicht so schlimm, man bekäme ja alles am Jahresende wieder zurück. Im Großen und Ganzen stimmt das auch, aber es gibt im Steuerrecht einige Abweichungen, wo das so nicht mehr ganz korrekt ist. Man sollte die Steuerklasse schon mit Bedacht wählen, um kein Geld zu verschenken.
Nach dem deutschen Gesetz können Ehepartner eine Steuerklassenwahl vornehmen, nach der ihr Einkommen versteuert wird. Es gibt die Steuerklassen drei, vier, fünf und sechs. Wenn beide Ehegatten in etwas dasselbe verdienen, dann sollten sie sich die Steuerklasse vier nehmen. Vier beide, so beantragt man das in der Gemeinde. Mit der Steuerklasse hat man in etwa dieselben Abzüge wie ein Single in Lohnsteuerklasse 1. Die Lohnsteuerklasse 5 wird ansonsten mit der Lohnsteuer 3 kombiniert. Die Lohnsteuerklasse fünf kann für den Arbeitnehmer bedeuten, dass er weniger als ein Drittel von seinem Gehalt ausbezahlt bekommt. Das ist bitter und bedeutet optisch erst einmal, dass man als Arbeitnehmer für drei oder vier Euro die Stunde arbeitet. Davon muss man dann auch noch die Nebenkosten zahlen. So richtig Lust auf Arbeit macht eine solche Versteuerung nicht. De Lohnsteuerklasse sechs ist die Klasse für den Nebenjob. Hier lohnt sich aber oft die 400 Euro Pauschalbesteuerung.
Am Ende des Jahres macht der brave Bürger an einem seinen freien Wochenenden die Steuererklärung. Hier kann er sich dann freuen, der eine oder andere Euro wandert dann zu ihm zurück.
Wenn man jetzt innerhalb eines Jahres größere Schwankungen in seinem Lohn oder Gehalt hat, dann kann es eventuell doch richtig sein, die Steuerklasse mit Bedacht und etwas anders zu wählen. Lohnersatzleistungen werden nach dem versteuerten Endgehalt berechnet. Wenn einer der Ehepartner irgendetwas vom Staat beantragen möchte, dann kann es weise sein, dass derjenige eine andere Steuerklasse nimmt. Eine Steuerklasse, wo er mehr herausbekommt. Dann bekommt er nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mehr Geld vom Amt - sei es Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
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