Die Versteuerung von Abfindungen kann ärgerlich sein
Mit einer Abfindung soll letztlich das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Betrieb angenehmer gemacht werden. Das Finanzamt muss allerdings auch bedacht werden. Die Versteuerung von Abfindungen frisst viel auf.
Im deutschen Steuergesetz gilt im Prinzip die Jahresregel. Man versteuert, was man in einem Jahr verdient hat. In vielen Fällen laufen aber Geschäfte und Geldbeziehungen länger als ein Jahr. Das ist im Prinzip bei allen Lebensgeschäften der Fall. Lebensgeschäfte sind die Tätigkeiten, die man nicht dem täglichen Geschäft zuordnen kann. Dazu gehören der Autokauf, der Kauf eines Hauses und letztlich auch der Beruf. Man wechselt in aller Regel seinen Job eben nicht wie sein Unterhemd. Manchmal bleibt man seinem Arbeitgeber auch ein ganzes Leben lang treu oder versucht das zumindest. Bei den Postbeamten war das eben so, dass die bis zur Pensionierung ihren Job machten.
Die Zeiten haben sich geändert, heute wird auch in Staatsbetrieben auf die Rentabilität geachtet. Vielen Mitarbeitern wird deswegen ein Aufhebungsvertrag angeboten. Die Summen, die hier geboten werden, hören sich auf dem ersten Anschein hin gut an, man muss allerdings, bevor man einen solchen Vertrag unterschreibt, einige Dinge beachten.
Der eine Punkt ist, dass die Versteuerung von Abfindungen nach den normalen Tabellen stattfindet. Das Problem ist, dass man in Deutschland relativ rasch in eine hohe Progression kommt. Da man auch Kirchensteuer und Sozialabgaben auf seine Abfindung zahlen muss bleibt oft weniger als die Hälfte von der Summe, die man ausgehandelt hat, bei dem Arbeitnehmer zurück.
Es kommt aber noch schlimmer, wenn man eine Abfindung bekommt, dann kann das auch auf andere Leistungen des Staates eine Auswirkung haben. Die Abfindung soll ja eigentlich genau die Härte der Arbeitslosigkeit mindern. Fakt ist jedoch, dass man von der Arge, also dem alten Arbeitsamt, erst einmal für 3 Monate gesperrt ist. Das Geld wird auch nicht hinten an die Arbeitslosigkeit angehängt, es geht verloren. Sollte man 100.000 Euro Abfindung bekommen, dann sind 60.000 Euro schon mal an den Staat als Versteuerung von Abfindungen weg. Die Versteuerung von Abfindungen kann man auch auf 5 Jahre verteilen oder in eine Direktversicherung leiten. Man kann die Summe auch als Schmerzensgeld deklarieren, dann wäre das auch Steuerfrei. Bevor man eine Abfindung annimmt, sollte man unbedingt den Steuerberater konsultieren.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

