Elterngeldrechner - lohnt sich das Elterngeld denn?
Gesetze könnten zwar einfach sein, sind es aber nicht. Da wird eine neue Hilfe für Familien angeboten, und Otto Normalverbraucher kann nur mit dem Elterngeldrechner ermitteln, ob dieses Gesetz für ihn Vorteile hat.
Die Förderung der Familie ist natürlich ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Damit lässt sich auch gut Politik machen, wenn das Geld dann plötzlich wieder locker sitzt. Nicht sparen ist in diesem Bereich angezeigt, sondern ausgeben. Um sich von den alten, vielleicht sogar besseren Fördermöglichkeiten abzuheben, muss ein neuer Begriff her. Das Elterngeld wurde geboren. Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zeichnete dafür verantwortlich.
Das neue Elterngeld soll es Eltern ermöglichen, für eine gewisse Zeit den Beruf nicht auszuüben, sondern sich ausschließlich dem Kind zu widmen. Doch nicht nur das, auch der andere Partner soll diese Möglichkeit haben, auch wenn der der besser Verdienende in der Familie ist. Ob sich dies lohnt? Dies kann man mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Elterngeldrechner im Internet ausrechnen.
Wie kompliziert das Gesetz ist, zeigt sich schon daran, dass der vom Ministerium angebotene Elterngeldrechner natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft liefern kann. Die letztendliche Entscheidung über das zuträgliche Elterngeld bleibt nur der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten, bei welcher nach der Geburt eines Kindes auch ein Antrag auf das Elterngeld zu stellen ist.
Für das Ministerium ist das Elterngeld ein wichtiger Meilenstein einer zukunftsorientierten Familienpolitik. Es soll gemeinsame Zeit für Eltern und Kinder Schaffen. Mit dem Elterngeldrechner soll man einfach in wenigen Minuten den Anspruch auf Elterngeld errechnen können. Doch was ist alles einzugeben: Erwartet man Zwillinge? Voraussichtlicher Geburtstermin? Sind bereits Kinder vorhanden, wenn ja, wie viele? Allein erziehend? Erwerbstätig während der vergangenen 12 Monate? Nettoverdienst? Jetzt ist es endlich so weit: das Elterngeld wird angezeigt.
Allerdings könnte es ja sein, dass man im Jahr nach der Geburt wieder arbeiten möchte. Dann kann das Elterngeld wieder gekappt werden oder wegfallen. Also gehen die Fragen wieder weiter: Bundesland, Kirchensteuer, Krankenkassenbeitrag, Kinder- beziehungsweise Lohnsteuer-Freibetrag, Steuerklasse. Das reicht dann zum Rechnen.
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