Geld sparen mit der Steuererklärung
Verpflichtend ist die Steuererklärung in Deutschland nur für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Selbstständige. Doch auch für viele andere ist die freiwillige Abgabe lohnenswert.

Selbstständige, ganz gleich, ob sie Freiberufler oder Gewerbetreibende sind, sind prinzipiell verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen. Diese muss spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein, andernfalls können Verspätungszuschläge berechnet werden. In begründeten Fällen kann man jedoch eine Fristverlängerung beantragen. Etwas länger Zeit lassen kann man sich, wenn man die Steuerklärung von einem Steuerberater oder über einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt. Dann gilt der 31. Dezember des Folgejahres als Abgabefrist. Ganz anders sieht es bei all jenen aus, die ihre Steuererklärung freiwillig erstellen, um eventuell Geld vom Finanzamt zurückzuerhalten. Dies ist sogar noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres möglich. Die Einkommenssteuererklärung für 2009 muss in diesem Fall beispielsweise erst bis zum 31.12.2013 eingereicht werden.
Dabei kann man verschiedene Ausgaben geltend machen. Ein wichtige Posten sind die Werbungskosten, die grob gesagt alle Ausgaben umfassen, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Aufwendungen für Arbeitsmittel und Fortbildungen sowie die Pendlerpauschale. Als Sonderausgaben gelten beispielsweise Beiträge zu bestimmten Versicherungen sowie Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien. Nicht zuletzt können außergewöhnliche Belastungen wie Unterhaltszahlungen oder hohe Gesundheitsausgaben zu einer Steuererstattung führen. Allerdings muss man alle Kosten, die in der Steuererklärung angegeben werden, auch belegen können. Daher ist es wichtig, alle relevanten Quittungen und Kontoauszüge sorgfältig aufzubewahren.
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