Geldwerter Vorteil – Der Sachbezug im Arbeitsverhältnis
Ein geldwerter Vorteil ist für einen abhängig beschäftigten Mitarbeiter gegeben, wenn ein Sachbezug erfolgt, der aber sehr wohl arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgen mit sich bringt.

In der steuerlichen Berücksichtigung wird ein geldwerter Vorteil gemäß § 8 EStG mit dem Endpreis bewertet, der am entsprechenden Abgabeort üblich ist. Besonders genaue Bewertungen im Steuerrecht bestehen in der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs sowie auch für das preiswerter ausgegebene Kantinenessen für Mitarbeiter. Auch die Unterkunft sowie die vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Wohnung erfahren eine besondere Beachtung in steuerlicher Hinsicht. Die Regelungen gelten hier für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Der 1. Januar 2007 hat im Bereich geldwerter Vorteile eine neue Option für Sachbezüge in steuerlicher Hinsicht gebracht, denn seither können Sachbezüge innerhalb der Lohn- oder Einkommenssteuer anstelle dessen, mit dem individuellen Steuersatz übernommen zu werden, mit einem Pauschalsatz von 30 Prozent übernommen werden. Hierdurch wird beim Empfänger eine sogenannte Abgeltungswirkung erzielt, das heißt, es erfolgt eine abschließende Besteuerung. Generell ist die Lösung des geldwerten Vorteils in steuerlicher Hinsicht einer regelmäßigen Änderung unterworfen und hier können sich auch im Bereich der Angemessenheit jährlich Veränderungen ergeben.
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