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Geldwerter Vorteil – Der Sachbezug im Arbeitsverhältnis

Ein geldwerter Vorteil ist für einen abhängig beschäftigten Mitarbeiter gegeben, wenn ein Sachbezug erfolgt, der aber sehr wohl arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgen mit sich bringt.

geldwerter vorteil
© Benjamin Klack / http://www.pixelio.de
Ein geldwerter Vorteil wird einem Mitarbeiter gewährt, wenn außerhalb der üblichen Bezahlung eine Entgeltung in Sachbezügen erfolgt. Ein geldwerter Vorteil bereichert den Mitarbeiter und dieser kann sowohl aufgrund eines besonderen Anlasses, zum Beispiel einem Firmenjubiläum, oder aber als regelmäßige Sachleistung zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Ein geldwerter Vorteil wird auch als Sachleistung, Naturalleistung oder aber auch oft als zusätzliche Leistung bezeichnet. Im Rahmen der Einnahmen aus der Berufstätigkeit hat auch ein geldwerter Vorteil Bedeutung, denn es werden gemäß dem § 8 Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes, kurz: EStG alle Bezüge berücksichtigt, die zum Arbeitslohn gehören. Sowohl Sach- als auch Geldleistungen sind zunächst steuerpflichtige Einkünfte. Ein sehr häufig gewährter geldwerter Vorteil ist die kostenlose Nutzung eines Dienstwagens, der häufig in diesem Zusammenhang auch privat genutzt werden darf. Auch ein an Mitarbeiter preiswerter herausgegebenes Kantinenessen gilt als geldwerter Vorteil. Ein geldwerter Vorteil beliebt im Rahmen der Sachbezüge nicht berücksichtigt, wenn bestimmte jährliche festgesetzte Freigrenzen nicht überschritten werden.

In der steuerlichen Berücksichtigung wird ein geldwerter Vorteil gemäß § 8 EStG mit dem Endpreis bewertet, der am entsprechenden Abgabeort üblich ist. Besonders genaue Bewertungen im Steuerrecht bestehen in der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs sowie auch für das preiswerter ausgegebene Kantinenessen für Mitarbeiter. Auch die Unterkunft sowie die vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Wohnung erfahren eine besondere Beachtung in steuerlicher Hinsicht. Die Regelungen gelten hier für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Der 1. Januar 2007 hat im Bereich geldwerter Vorteile eine neue Option für Sachbezüge in steuerlicher Hinsicht gebracht, denn seither können Sachbezüge innerhalb der Lohn- oder Einkommenssteuer anstelle dessen, mit dem individuellen Steuersatz übernommen zu werden, mit einem Pauschalsatz von 30 Prozent übernommen werden. Hierdurch wird beim Empfänger eine sogenannte Abgeltungswirkung erzielt, das heißt, es erfolgt eine abschließende Besteuerung. Generell ist die Lösung des geldwerten Vorteils in steuerlicher Hinsicht einer regelmäßigen Änderung unterworfen und hier können sich auch im Bereich der Angemessenheit jährlich Veränderungen ergeben.

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