Geringwertige Wirstchaftsgüter von der Steuer absetzen
Im Gegensatz zu teureren Anschaffungen, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen, können geringwertige Wirtschaftsgüter bei der Steuererklärung voll geltend gemacht werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind betriebliche Anschaffungen, deren Nettokaufpreis innerhalb bestimmter Wertgrenzen liegt. Günstigere Gegenstände werden in der Steuererklärung als herkömmliche Betriebsausgaben angeführt, teurere müssen auf jeden Fall über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Bei Anschaffungen, die als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten, hat man je nach Anschaffungspreis zwei verschiedene Möglichkeiten. Bis zu einem gewissen Wert können sie in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ dazu kann man sie auch in einen Sammelposten aufnehmen. Dieser ist allerdings nicht sofort in voller Höhe abzugsfähig, sondern wird gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
Allerdings ist nicht allein der Anschaffungspreis entscheidend dafür, ob Gegenstände als geringwertige Wirtschaftsgüter anerkannt werden. Wichtig ist auch, wozu sie verwendet werden. Sie müssen abnutzbar und beweglich sein und außerdem unabhängig von anderen Geräten oder Maschinen funktionieren. Dazu gehören zum Beispiel Büromöbel wie ein Schreibtisch oder ein Regal. Ein Computerlaufwerk fällt hingegen nicht unter diesen Begriff, da es ausschließlich in Verbindung mit einem PC genutzt werden kann.
Sofern der Nettopreis für die Güter innerhalb der aktuell geltenden Grenzen liegt, kann man sich selbst für eine dieser beiden Varianten entscheiden, wobei dies für alle Anschaffungen einheitlich geschehen muss. Es ist also nicht möglich, einen Teil davon in voller Höhe steuerlich geltend zu machen und im selben Jahr einen anderen Teil als Sammelposten zu behandeln. Daher sollte man diese Entscheidung nicht leichtfertig treffen, sondern sorgfältig berechnen, welche Version die individuell günstigere ist. Im Zweifelsfall sollte man den Rat seines Steuerberaters einholen. Dieser kennt sich zum einen mit der Materie besser aus und ist zum anderen auch als erstes informiert, wenn ich gesetzliche Änderungen im Steuerrecht ergeben. Das ist gar nicht so selten der Fall und kann sich auch auf die Abschreibungsmodalitäten für geringwertige Wirtschaftsgüter auswirken.
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