Bundesfinanzamt: eine Behörde, die nicht viele kennen
Das Finanzamt als eine Bundesbehörde und dem Finanzministerium zugeordnet ist ein lang gehegter Plan. Es würde sich zusammensetzen aus Bundesfinanzbehörden und den Länderfinanzbehörden.
Einer der Finanzminister der Vergangenheit plante im Rahmen der Föderalismusreform die Errichtung eines bundesbehördlichen Finanzamtes. Das Finanzamt auf Bundesebene wäre der Steuereinnehmer aller Steuern und verteilte dieselben. Allerdings haben die Länder ein ihm zugrunde liegendes Gesetz im Bundesrat bis jetzt verhindert. In einer zentralen Steuerbehörde ließen sich Vorteile erblicken: Wären die Finanzämter nicht mehr an Ländergrenzen gebunden, dann könnten sie möglicherweise für einen gleichmäßigeren Vollzug der Steuergesetzgebung in den Bundesländern sorgen. Eine nationale Behörde könnte vielleicht auch effizienter sein bei der Bekämpfung von Säumigkeit und Steuerhinterziehung. In der Folge wäre es möglich, die dadurch erwirtschafteten Steuergewinne zu einer Steuersenkung zu verwenden.
Da die Verwendung von Steuern und deren Erhebung aber ein Kernpunkt des Föderalismus ist, gibt es ein solches Superfinanzamt nicht. Wohl aber gibt es das Bundeszentralamt für Steuern, das dem Bundesministerium für Finanzen untersteht. Dieses verwaltet einige Bundessteuern und übt die Fachaufsicht über nachgeordnete Institutionen aus, zum Beispiel über die Familienkassen und die Vorsorgekassen. Diese sind für die Auszahlung des Kindergeldes und die Altersvorsorge zuständig. Es ist die zentrale Stelle, an die die Zentralmeldung für grenzüberschreitende Umsatzsteuern von Unternehmen abgegeben werden muss. Diese leitet sie an die anderen europäischen Staaten weiter. Neben der länderübergreifenden, nationalen und internationalen Arbeit im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung ist es auch zuständig für die Folgeabschätzung von geplanten Gesetzen und für das Risikomanagement. Es dokumentiert steuerliche Verwaltungsvorschriften und koordiniert die Automation in der Steuerverwaltung. Die inzwischen allseits bekannten Steuer-Identifikationsnummern, die die dezentralen Steuernummern ersetzten, wurden von hier zugeteilt. Dazu ist in diesem Amt eine besondere Hotline eingerichtet. An diese Behörde müssen die Banken auch den jährlich tatsächlich in Anspruch genommenen Gesamtbetrag der Freistellungen für Kapitalerträge melden. Schließlich gehört es zu seinen Aufgaben, die Pauschsteuer für die geringfügig Beschäftigten. Diese verteilt sie anteilig wieder an die Bundesländer.
Für die Steuerbürger ist besonders das dort angesiedelte Steuerliche Info-Center (SIC) von Interesse. Hier bekommt man kompetente Auskünfte zu den Aufgaben des Bundeszentralamtes, es ist aber auch die zentrale Anlaufstelle für Investoren aus dem Ausland und gibt Auskunft über die Zuständigkeiten in den Finanzverwaltungen. Kurz gesagt, es ist ein einheitlicher, adressaten- und dienstleistungsorientierter Ansprechpartner für steuerbezogene Fragen.
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