Hausbau steuerlich absetzen ist bei Vermietung möglich
Nachdem die Eigenheimzulage weggefallen ist, lassen sich die Kosten nur dann steuerlich absetzen, wenn das Haus vermietet wird. Aber auch Besitzer, die das Haus selbst nutzen, können Steuern sparen.

Nutzt der Besitzer sein Haus selbst, sind ihm diese Möglichkeiten der Steuerersparnis verwehrt. Er hat jedoch ab dem Jahr 2010 die Möglichkeit, Rechnungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt einzureichen. Fielen Leistungen durch Handwerker an, können 20 Prozent des Arbeitslohns, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Handwerksbetrieb eine Rechnung ausstellt, die die Positionen getrennt nach Lohn- und Materialkosten ausweist. Letztere können nicht von der Steuerlast abgezogen werden. Auch muss die Zahlung per Überweisung erfolgen, wobei der Beleg einzureichen ist. Bis zu einer Höhe von 4 000 Euro können auch 20 Prozent der Lohnkosten für eine Reinigungsfrau, Köchin oder den Gärtner steuerlich geltend gemacht werden.
Bevor man ein Haus finanziert, in das man selbst einzieht, sollte man die Finanzierungsmöglichkeit über das sogenannte Wohn-Riester-Modell überprüfen. Ab dem Jahr 2010 darf das gesamte angesparte Kapital komplett für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden. Damit fördert der Staat das mietfreie Wohnen im Alter als private Vorsorge. Der Vorteil liegt darin, dass die monatlichen Darlehensraten in der Regel günstiger sind, als die, die man auf dem freien Markt erzielen kann. Daher hat der Hausbesitzer einige Jahre früher seine Immobilie abbezahlt. Diese wird aber im Alter besteuert, das heißt, man zahlt in diesem Fall nachgelagerte Steuern. Daher sollte man das ersparte monatliche Geld gut anlegen. Damit bezahlt man dann nicht nur die fälligen Steuern, sondern kann im Idealfall noch einen Gewinn verbuchen.
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