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Informationen, um die Umsatzsteuer berechnen zu können

Die Berechnung der richtigen Umsatzsteuer ist an verschiedene Fragen geknüpft, die man vor der Erstellung einer Rechnung beantworten sollte. Neben der Art der Ware ist nämlich auch der Lieferort entscheidend.

umsatzsteuer berechnen
© Thorben Wengert / http://www.pixelio.de
Für Lieferungen und Leistungen im Inland gibt es zwei mögliche Steuersätze: 7 und 19 %. Daneben gibt es noch einige Sonderregelungen, die den normalen Geschäftsmann oder Bürger aber nur indirekt betreffen. So sind zum Beispiel Briefmarken von der Umsatzsteuer befreit und dürfen zum aufgedruckten Wert ohne eine Berechnung der Umsatzsteuer verkauft werden.

Für alle anderen Waren und Dienstleistungen gibt es entsprechende Vorschriften, ob diese mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % oder dem normalen Steuersatz von 19 % berechnet werden. Der ermäßigte Steuersatz dient vor allem dazu, die Bürger von bestimmten Umsätzen zu entlasten. Deshalb finden sich auch sehr viele Ermäßigungen im Bereich von Lebensmitteln, aber auch im Bereich Kultur und Bildung werden zum Beispiel Bücher nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz berechnet.

Etwas komplexer wird dies schon bei Lieferungen von Waren ins Ausland oder der Erbringung von Dienstleistungen. War es früher so, dass Warenlieferungen aus dem oder ins Ausland grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit waren, so sind diese heute sehr oft steuerpflichtig, je nach Zielland und Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wirtschaftsraum. Somit muss der Exporteur sich rechtzeitig Gedanken machen, ob die Rechnung an den Kunden mit oder ohne Umsatzsteuer zu stellen ist. Eine Ausnahme bilden hier Dienstleistungen, denn für diese ist entscheidend, in welchem Land sie erbracht werden. Wird ein Unternehmen mit der Erbringung einer Dienstleistung im Inland beauftragt, so ist diese Leistung in jedem Fall steuerpflichtig, auch wenn der Auftraggeber im Ausland sitzen sollte.

Hat man diese Fragen alle geklärt, kann man die Umsatzsteuer entsprechend den drei Möglichkeiten keine Umsatzsteuer, ermäßigter Umsatzsteuersatz oder normaler Umsatzsteuersatz berechnen und dem Nettowert der Rechnung hinzuaddieren.

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