Kalkulatorische Abschreibungen und deren Anwendung
In der Bilanz eines Unternehmens werden am Ende des Geschäftsjahres alle Vermögenswerte und Schulden erfasst. Zu den Vermögenswerten gehört das Anlagevermögen. Es erfasst alle Güter, die langfristig genutzt werden.

Bei der bilanzmäßigen Abschreibung werden die degressive oder die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Grundlage für beide Methoden ist der Anschaffungswert und die Nutzungsdauer der Anlage. Bei der linearen Methode wird jährlich ein gleichbleibender Wert abgeschrieben. Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsjahre verteilt. Anders bei der degressiven Methode. Im Jahr der Anschaffung wird die Abschreibung auf Grundlage der Anschaffungskosten berechnet. In den Folgejahren ist der Restwert (buchhalterisch Restbuchwert) Grundlage der Berechnung. Daraus folgt, dass die Abschreibungsbeträge jährlich sinken.
In der Kosten- und Leistungsrechnung des Unternehmens erscheinen die Abschreibungen in Form von kalkulatorischen Abschreibungen. Allerdings unterscheidet sich die Höhe. In der bilanzmäßigen Abschreibung werden alle Güter des Anlagevermögens abgeschrieben. Grundlage für die kalkulatorische Abschreibung sind nur die Güter des Anlagevermögens, die ständig und laufend dem Betriebszweck dienen. Ausgangswert sind hierbei nicht die Anschaffungskosten, sondern die gestiegenen Wiederbeschaffungskosten des Anlagegutes. Die tatsächliche Wertminderung der Anlage soll so genauer berücksichtigt werden. In der Regel findet die lineare Methode hier Anwendung. Die Abschreibung erfolgt so lange, wie das Anlagegut im Unternehmen verwendet wird, auch wenn es dieses bilanzmäßig bereits abgeschrieben ist.
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