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Lohnsteuerhilfe: Einfacher Weg zur lästigen Erklärung

Die Lohnsteuererklärung ist ein alljährliches Übel, das vielen Arbeitnehmern zwar den einen oder anderen Euro Steuern zurückbringt, aber erst durch die Lohnsteuerhilfe effektiver und einfacher wird als im Alleingang.

Immer dann, wenn es wieder gilt, die Lohn- oder Einkommenssteuererklärung durchzuführen, sind viele Arbeitnehmer schlicht und einfach genervt. Die Undurchschaubarkeit von Paragraphen und auch die vielen Papierberge, die es oftmals zu wälzen gilt, sind für viele Arbeitnehmer abschreckend genug, um die Steuererklärung lange vor sich her zu schieben und diese erst auf den letzten Termin zu erledigen. Hier kann die Lohnsteuerhilfe eine sinnvolle Lösung sein. Mit der Lohnsteuerhilfe kann die Erklärung einfach gestaltet werden. Bei Bedarf können die Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfe, die als Verein übrigens in allen großen Städten aktiv ist, sogar bei der Sortierung der Unterlagen helfen, wenn diese sich als sehr aufwendig erweist. Gegründet wurde die Lohsteuerhilfe schon im Jahr 1964, als auf Betrieben von Gewerkschaften der Gesetzgeber diese Hilfevereine zur Berücksichtigung des § 13 des Steuerberatungsgesetzes ins Leben rief. Grundsätzlich arbeitet die Lohnsteuerhilfe als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmer, hat daher auch ihren Status als e.V., also als eingetragener Verein. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Lohnsteuerhilfe liege darin, Lohnsteuerangelegenheiten und bei besonderem Bedarf auch Einkommensteuerungsveranlagungsfälle begleitend zu betreuen.

Die Zielsetzung der Lohnsteuerhilfe war seit ihren Anfängen die Chance für Arbeitnehmer, bezahlbare Beratungsmöglichkeiten für alle Einkommensklassen gleichermaßen zu erzielen. Der Mitgliedsbeitrag der Lohnsteuerhilfe ist nach Einkommen gestaffelt und mit diesem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen, die der Verein für die Mitglieder zur Verfügung stellt, abgegolten. Die Lohnsteuerhilfe nimmt die Beratung der Mietglieder wahr, erstellt die Einkommensteuer-Erklärung oder auch den Lohnsteuerermäßigungsantrag und versendet die Unterlagen auch an das zuständige Finanzamt. Weiterhin ist die Lohnsteuerhilfe in der Lage, Erstattungs- und Nachzahlungsbeträge schon im Vorfeld zu errechnen und auch die späteren Steuerbescheide, sofern sich Abweichungen von der Steuererklärung ergeben, zu prüfen. Bis hin zum Einspruch und auch der Klage gegen falsche Bescheide vor dem Finanzgericht nimmt die Lohnsteuerhilfe alle Aufgaben rund um die Steuerpflicht von Arbeitnehmern war. Als Ersatz für den Steuerberater darf die Lohnsteuerhilfe aber nicht betrachtet werden und so können Selbständige beispielsweise deren Leistungen nicht beanspruchen.

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