Mit oder ohne Aufschlag: Die Brutto Netto Unterschiede
Viele Menschen werfen Brutto Netto durcheinander, obwohl es extrem wichtig ist, die sich daraus ergebenden Unterschiede zu kennen, weil sie einem überall begegnen können.

Auch bei der gewerblichen Miete kennt man den Brutto Netto Ansatz. Dieser bezieht sich sowohl auf die Grundmiete als auch die zu entrichtenden Betriebskosten. Wird die Miete netto ausgehandelt, dann muss man für die Berechnung der tatsächlich entstehenden Kosten immer noch den aktuell geltenden Satz der Mehrwertsteuer aufschlagen. Im Ergebnis bekommt man die Bruttomiete. Fälschlicherweise wird die Kaltmiete oft als Nettomiete bezeichnet. Dabei handelt es sich aber bei der Kaltmiete um das bloße Nutzungsentgelt ohne Betriebskosten. Die Gesamtmiete, bei der alle entstehenden Nebenkosten schon mit berücksichtigt worden sind, wird im gleichen Atemzug genauso falsch häufig als Bruttomiete bezeichnet.
Den Brutto Netto Unterschied sollte man auch bei Einkauf im Großhandel kennen. Hier sind in der Regel die Preise netto angegeben. Das bedeutet, dass an der Kasse die Mehrwertsteuer noch hinzu gerechnet wird, um den Bruttopreis zu erhalten. Auf dem Kassenbeleg sollten immer drei Angaben enthalten sein: Nettobetrag, Steueranteil und Bruttopreis. Das ist wichtig, um später eine korrekte steuerliche Abrechnung vornehmen zu können.
Auch bei der Gewichtsangabe kennt man die Brutto Netto Auszeichnung. Brutto steht hier für das Gewicht der Ware inklusive Verpackung. Das reine Warengewicht wird als Nettogewicht angegeben. Das Gewicht der Verpackung selbst wird als Tara bezeichnet. Im Lebensmittelbereich kennt man darüber hinaus noch das so genannte Abtropfgewicht, das aber nicht mit dem Nettogewicht identisch ist.
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