Sparen durch die Abschlagsteuer Befreiung
Nur wer mit seinem Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet, muss für seine Zinserträge und Spekulationsgewinne die Abschlagsteuer entrichten. Alle anderen sollten eine Abschlagsteuer Befreiung beantragen.

Dies ist unter anderem möglich, wenn der Jahresverdienst so gering ist, dass keine Einkommensteuer bezahlt werden muss. Da diese Verdienstgrenze vom Gesetzgeber in unregelmäßigen Abständen angepasst wird, sollte man den aktuellen Wert über die Suchmaschinen oder die Seiten des Finanzamtes recherchieren. Außerdem ist aus der Gehaltsabrechnung ersichtlich, ob Einkommensteuer vom Bruttolohn abgezogen wurde. Meist ist sie dort unter dem Begriff Lohnsteuer zu finden. Liegt das Jahresgehalt unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen, kann man den Antrag auf Abschlagsteuer Befreiung bei der Bank stellen. Hierfür ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung notwendig, die vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wird.
Auch wessen Gehalt oberhalb der Verdienstgrenzen liegt, muss nicht für seine gesamten Zinserträge die Abschlagsteuer bezahlen. Bis zu einer bestimmten Grenze sind diese Gewinne nämlich steuerfrei. Auch hier muss die Bank aber informiert werden, da sie die Steuern ansonsten an das Finanzamt überweist. In diesem Fall ist für die Abschlagsteuer Befreiung lediglich ein Freistellungsauftrag nötig, den man direkt beim jeweiligen Geldinstitut erhält oder auf dessen Internetseiten herunter laden kann. Dies ist auch bei mehreren Banken möglich, sofern die Zinsen und Dividenden insgesamt den Steuerfreibetrag nicht überschreiten. Außerdem wird diese Steuer nur auf Finanzprodukte fällig, die ab dem 01.01.2009 erworben wurden, ältere Wertpapiere sind nach wie vor davon befreit.
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