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Wie die progressive Einkommensteuer funktioniert

Bei der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen kommt in Deutschland die Einkommensteuer zur Anwendung. Der konkrete Steuersatz hängt aber von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab.

Das deutsche Steuerrecht sieht eine Reihe unterschiedlicher Steuerarten vor, mit denen die Einkommen der Bürger und Unternehmen belastet werden. Unterschieden wird dabei vor allem nach natürlichen und juristischen Personen, da nur Letztere von Steuerarten wie der Körperschaftssteuer oder der Gewerbesteuer betroffen sind. Diese gehören zu den sogenannten Unternehmenssteuern und spielen auf der Ebene der natürlichen Personen keine Rolle mehr. Als natürliches Steuersubjekt ist man hingegen betroffen von der Einkommensteuer und der neu eingeführten Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer wird von den meisten Betroffenen aber selten direkt wahrgenommen, da sie bereits an der Quelle der Einkünfte abgezogen wird. Von größerer Bedeutung und steuerrechtlich sehr viel komplizierter ist die Einkommensteuer, die dem Steuersatz nach einer Reihe von Kriterien wie etwa der Höhe der Einkünfte gestaffelt wird. Es ist deshalb von großem Interesse, in welchem Maße diese Steuer die Höhe des Nettogehalts beeinflusst.

Damit die exakte Belastung des Einkommens berechnet werden kann, muss zuvor das "zu versteuernde Einkommen" festgelegt werden. Hierbei handelt es sich um einen festgelegten Begriff, der sehr genau definiert ist und eine große Zahl gesetzlicher Verankerungen erfahren hat. Gerade dann, wenn die Einkünfte einer Person nicht nur aus einer Quelle generiert werden, wie etwa der unselbstständigen Arbeit für einen einzelnen Arbeitgeber, kann bereits die Berechnung des zu versteuernden Einkommens schwierig sein. Die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung umfasst Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften und der bereits erwähnten unselbstständigen Arbeit. Auf den so ermittelten Betrag kann dann der Steuersatz angewendet werden.

Da die Einkommensteuer für den Staat eine der wichtigsten Einnahmequellen ist und beispielsweise im Jahr 2008 36,4 Prozent betrug, stellt sich immer wieder die Frage danach, wie die Einkommen gerecht zu belasten sind. Da es sich um eine anteilsmäßige Belastung handelt, zahlt bei gleichem Steuersatz automatisch derjenige einen absolut höheren Steuerbetrag, der auch höhere Einkünfte erzielt. Zusätzlich hierzu steigt der Steuersatz aber auch progressiv mit den Einkünften. Je höher also das Gehalt und sonstige Einkünfte sind, desto höher wird auch der anzuwendende Steuersatz sein.

Die exakte Berechnung des Steuersatzes folgt einer Reihe recht komplexer Formeln. Zusätzlich werden die Einkünfte in sogenannte Zonen eingeteilt, in denen unterschiedliche Berechnungsgrundsätze gelten bzw. es zu überhaupt keiner Belastung kommt. So werden Einkünfte bis zu 8.004 Euro in der ersten Zone von der Einkommensteuer freigestellt. Die zweite Zone beginnt entsprechend bei 8.005 Euro und geht bis 13.469 Euro. Insgesamt wurden vom Gesetzgeber auf diese Weise fünf Einkommenszonen definiert, wobei die letzte Zone bei einem Gehalt von 250.731 Euro beginnt. Die gesetzliche Grundlage zu den Berechnungsformeln ist im Paragrafen 52 des Einkommensteuergesetzes zu finden.

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