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Einkommensteuer: Pauschale und Berechnungsgrundlagen

Die Einkommensteuer muss in Deutschland auf sieben verschiedenen Einkommensarten nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt werden. Bei der Erhebung gelten mehrere Regelungen, die zu beachten sind.

In Deutschland sieht die Gesetzgebung vor, Steuern auf das Einkommen der Bürger zu erheben. Das dadurch eingenommene Geld gehört sowohl dem Grundgesetz nach sowohl dem Bund als auch den Ländern. Die Bemessungsgrundlage für diese Steuerart ist das zu versteuernde Einkommen einer natürlichen Person. Dies gilt jedoch erst ab dem Betrag oberhalb einer Freigrenze, der die Summe definiert, die nicht besteuert werden muss. Für das Einkommen gelten unterschiedliche Steuersätze, die vom jährlichen Gesamtbetrag abhängig sind und entsprechend der Höhe ansteigen. Der Spitzensteuersatz gibt den höchstmöglichen Prozentwert an, wobei es noch eine sogenannte Reichensteuer ab einem festgelegten Jahreseinkommen gibt.

Als Einkommen gehört dabei nicht nur der Lohn aus einer Angestelltentätigkeit, sondern auch weitere Einnahmen wie etwa erwirtschaftetes Kapital aus Vermietung und Verpachtung oder Land- und Forstwirtschaft. Ebenfalls sind selbständig tätige Personen dazu verpflichtet, die Einkommensteuer zu zahlen. Bei der Berechnung des Einkommens werden von der Summe der Einkünfte u. a. mehrere Pauschalbeträge abgezogen. Dazu gehört etwa der Pflege-Pauschbetrag als Sonderausgaben, wenn pflegebedürftige Angehörige durch den Steuerschuldner in einem bestimmten Maße betreut werden. Des weiteren gibt es auch den Behindertenpauschbetrag und einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag.

Im Zuge der jährlich durchzuführenden Erklärung zur Einkommensteuer werden alle diese einzelnen Posten aufgeführt und zum Abzug gebracht. Das Finanzamt errechnet schließlich die Differenz zwischen der bereits geleisteten und der tatsächlich zu erhebenden Steuer. Der Differenzbetrag kann demnach ein Guthaben oder Soll ausweisen, wodurch sich entweder eine Steuernachzahlung oder -erstattung ergibt. Um bei der Steuererklärung alle Kosten geltend machen zu können, müssen häufig Belege beigefügt werden. Daher ist es wichtig, alle Rechnungen über das Jahr aufzuheben. Hinweise kann auch ein Steuerberater geben, da das Recht hierzu sehr komplex ist und ein Laie nicht alle Einsparpotenziale erkennen kann, die genutzt werden sollten.

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