Einkommensteuer-Tabelle und -Rechner im Internet
Auf das Einkommen natürlicher Personen wird in Deutschland die sogenannte Einkommenssteuer erhoben. Die Höhe der Steuer richtet sich unter anderem nach der Berufsgruppe und dem Betrag.
Unter der Begrifflichkeit "Einkommenssteuer" fallen unter anderem die Lohnsteuer, Bauabzugsteuer, Aufsichtsratsteuer und die Kapitalabzugssteuer. Es wird auch der Begriff "Quellensteuer" genutzt, da der Abzug direkt an der Quelle vorgenommen wird. Es gibt bestimmte gesetzliche Vorgaben, wer einkommenssteuerpflichtig ist. Beispielsweise müssen Personengesellschaften wie etwa OHGs keine Steuer leisten, die Gesellschafter hiervon jedoch schon. Auch Kapitalgesellschaften müssen keine Einkommenssteuer ableisten, dagegen aber die sogenannte Körperschaftssteuer.
Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine direkte Steuer, da sie, im Gegensatz zu beispielsweise der Lohnsteuer, direkt vom Steuerschuldner bezahlt werden und nicht über Dritte geleitet werden muss. Somit sind Steuerschuldner in diesem Falle gleichbedeutend mit dem Steuerträger. Auch die Hunde-, Kfz- oder Jagdsteuer gehört zu den direkten Steuern. Zu indirekten Steuern gehört beispielsweise die Kaffee- und Tabaksteuer. Die beschriebene Einteilung in direkte und indirekte Steuern findet sowohl Befürworter als auch Kritiker.
Einmal pro Jahr müssen alle natürlichen Personen in Deutschland eine Einkommenssteuer anfertigen und sie beim zuständigen Amt abgeben, in diesem Falle das Finanzamt. Hierzu werden etliche Unterlagen aus dem zu versteuernden Jahr benötigt, beispielsweise sämtliche Lohnbescheinigungen. Über den Lohnsteuerjahresausgleich erhalten einige Bürger unter Umständen etwas Geld zurück, die jährliche Last mit der Erklärung bleibt allerdings. Viele Bürger ziehen hierzu einen Steuerexperten zurate, da besonders im Falle einer Selbstständigkeit die Ein- und Ausgaben unüberschaubar werden. Die Steuer muss immer für das letzte Kalenderjahr errechnet werden, es wird häufig eine halbjährige Abgabefrist erteilt. In der Erklärung wird unterschieden zwischen Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Steuerlich machen die unterschiedlichen Einkommensarten allerdings keinen Unterschied. Außerdem müssen auch die Ausgaben aufgelistet werden, die steuerlich geltend gemacht werden sollen. Hierdurch vermindert sich das Einkommen und auch der zu versteuernde Betrag wird damit geringer. Empfehlenswert ist von daher alle tatsächlichen Ausgaben genau aufzulisten und Quittungen mit einzubehalten.
Den Betrag, den man bei einem bestimmten Einkommen und Lebenssituation ableisten muss, kann man heute mithilfe spezieller Steuer-Sofware errechnen. Hier werden oft auch hilfreiche Tipps gegeben, wie man effektiv auch Steuern sparen kann. Statt eines teuren Steuerexperten kann man sich so selbst im Bereich Steuern weiterbilden und Kosten sparen. Auch im Internet finden sich zahlreiche Rechner und Tabellen, mit denen man sich helfen kann.
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