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Lohnsteuer berechnen: Mit Computer einfach möglich

Wer berechnen will, wie hoch seine zu zahlende Lohnsteuer ist, der kann den Computer zu Hilfe nehmen. Dort werden Formulare der Finanzämter angeboten, die beim Ausfüllen gleich die Abgaben an den Fiskus anzeigen.

Die benötigten Formulare zur Lohnsteuer können entweder beim Finanzamt abgeholt und zu Hause ausgefüllt werden oder sie werden direkt im Computer hochgeladen und gleich an Ort und Stelle ausgefüllt. Das bringt einen Vorteil: Die eingegebenen Beträge für den Jahresverdienst, aber auch alle eingegebenen Sonderausgaben werden gleich verrechnet. Wenn die Steuererklärung auf diese Weise ausgefüllt werden soll, dann sollten alle benötigten Unterlagen schon bereitliegen. Die Einkommensnachweise des vorangegangenen Jahres, aber auch Policen von Versicherungen. Wurden Handwerksleistungen in Anspruch genommen, dann müssen die Rechnungen im Original vorliegen. Das Gleiche gilt für den Einkauf von Materialien für den Um- und Ausbau einer Wohnung oder eines Hauses. Wurde diese Arbeit in Eigeninitiative erledigt, dann können die geleisteten Arbeitsstunden pauschal berücksichtigt werden. Weitere Sonderausgaben sind die Kosten für doppelte Haushaltsführung, die gefahrenen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Zusatzkosten bei einem Arzt oder Zahnarzt. Auch der Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Kur verursacht täglich Kosten, die bei der Steuer angegeben werden können.

Werden bestimmte Personen durch einen Unterhalt unterstützt, dann kann dies ebenfalls den Lohnsteuersatz senken. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kind studiert und die Eltern zum Unterhalt verpflichtet wurden. Aber auch getrennt lebende oder geschiedene Partner werden oft durch einen Unterhalt unterstützt.

Wurde im Vorjahr ein Haus gebaut oder vergrößert, dann können diese Ausgaben anteilmäßig bei der Steuer angegeben werden. Das ist auch der Fall, wenn das Haus als altersgerechtes Haus umgebaut wurde. Für diese Ausgaben ist ein gesondertes Formular notwendig.

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