Spart Zeit und Papier - Lohnsteuererklärung online
Das im Arbeitsvertrag vereinbarte Einkommen, ist der Bruttoverdienst. Von diesem werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und der Anteil des Arbeitnehmers an der Sozialversicherung abgezogen.
Die Lohnsteuer ist eine Einkommenssteuer. Die gesetzliche Grundlage für ihre Erhebung ist das Einkommensteuergesetz und die Lohnsteuerdurchführungsverordnung. Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitnehmer der Schuldner der Lohnsteuer ist. Der Arbeitgeber übernimmt für ihn nur den Service, die Steuer vom Lohn einzubehalten und an die zuständige Finanzbehörde zu überweisen. Mit der Einführung der e-Tin wurde dieses Verfahren für den Arbeitgeber erleichtert.
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, im laufenden Jahr eine Einkommensteuerklärung für das vergangene Kalenderjahr abzugeben. Dabei handelt es sich um den so genannten Lohnsteuerjahresausgleich. Zu dieser Erklärung gehören der Hauptvordruck und mehrere Anlagen, in denen alle Einnahmen und steuermindernde Ausgaben erfasst werden. Der Hauptvordruck, der vier Seiten umfasst, muss generell ausgefüllt werden. Sind Kinder oder Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen, müssen die entsprechenden Anlagen dazu ebenfalls ausgefüllt werden. Je nach Art der Einkünfte sind weitere Formulare auszufüllen. Bei Arbeitnehmern, deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit resultieren, ist es die Anlage N. In dieser werden neben dem Arbeitslohn die Aufwendungen für Arbeitsmittel und die Werbungskosten erfasst.
Das Ausfüllen der zahlreichen Formulare ist mit sehr viel Papier und Schreibarbeit verbunden. Daher hat sich in den letzten Jahren ein neues Verfahren zur Abgabe entwickelt. Es besteht die Möglichkeit, für Nutzer des Internets, die Einkommensteuererklärung fast papierlos abzugeben. Bequem am Computer können die Daten erfasst und an die Finanzbehörde übermittelt werden. Dieses Verfahren hat mehrere Vorteile. Dazu gehört unter anderem, dass die Bearbeitung der Erklärung schneller durch den zuständigen Sachbearbeiter der Finanzbehörde erfolgen kann. Desweiteren hat der Nutzer die Möglichkeit, die zu erwartende Erstattung vorab zu berechnen.
Für die so genannte elektronische Steuererklärung gibt es eine spezielle Software der Finanzbehörden, die kostenlos genutzt werden kann. Im Internet finden sich auch andere Anbieter, die die Einkommensteuererklärung online erstellen. Teilweise bieten diese ihren Service nicht kostenlos an. Daher ist es ratsam, sich vorher zu informieren.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

