Ausgaben von der Lohnsteuer absetzen: Es lohnt sich
Wer ein Arbeitseinkommen erhält, muss dafür in der Regel Steuern zahlen. Es gibt jedoch bestimmte Ausgaben, die den zu zahlenden Steuerbetrag verringern können. Diese können somit von der Steuer abgesetzt werden.
Jeder Arbeitnehmer muss Steuern für sein Arbeitseinkommen bezahlen. Hierbei spricht man von der sogenannten Lohnsteuer. Wie aber funktioniert das genau? Jedem Arbeitnehmer wird eine Lohnsteuer-Nummer vom zuständigen Amt zugewiesen. Diese muss er seinem Arbeitgeber bzw. der Lohnabteilung des Unternehmens bekannt geben. Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuern richtet sich dabei nach der Höhe des Verdienstes. Gering verdienende Arbeitnehmer zahlen in der Regel nur einen sehr geringen Steuersatz oder sind ganz davon befreit. Gut oder sehr gute verdienende Arbeitnehmer müssen hingegen einen hohen Steuerbetrag zahlen. Üblicherweise erfolgt die Überweisung der Lohnsteuer automatisch über den Arbeitgeber. Der Steuerpflichtige muss sich somit nicht darum kümmern.
Es gibt jedoch bestimmte Ausgaben, die der Arbeitnehmer steuerlich geltend machen kann, und die von der Lohnsteuer abgesetzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Weiterbildungen, Fachliteratur oder auch Kosten für die Fahrt zur Arbeit. Um diese geltend machen zu können, muss er in der Regel im folgenden Jahr oder später eine Einkommenssteuererklärung beim Amt einreichen. Hierfür gibt es spezielle Formulare, die in gedruckter Form oder auch als Download auf der Homepage des Amtes erhältlich sind. Fahrtkosten können darüber hinaus auch direkt jeden Monat geltend gemacht werden, sodass sich die zu zahlende Lohnsteuer sofort verringert. Hierfür muss der Steuerpflichtige lediglich beim zuständigen Amt einen Antrag stellen. Detaillierte Informationen hierüber finden sich auf der Homepage der Finanzbehörden.
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