Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Besteuerung von Investmentfonds erfolgt häufig direkt

Investmentgesellschaften sammeln bei Anlegern Geld und bilden Sondervermögen, das angelegt wird. Die Prinzipien sind vorher festgelegt: Anlage in Immobilien, Rohstoffe oder Aktien. Für erzielte Gewinne fallen Steuern an.

Anleger bei Investmentfonds erhalten Gewinne in Form von Dividenden, Zinsen, Mieten - je nach Art des Fonds. Auch durch den Verkauf von Wertpapieren und mithilfe von Warentermingeschäften werden Gewinne erwirtschaftet, die an die Anleger ausgeschüttet werden. Alternativ kann es sein, dass die Gewinne und Erträge wieder im Fonds angelegt werden, man nennt das thesaurieren. Auf der Fondsebene kommt es grundsätzlich zu keiner Besteuerung, dagegen werden steuerpflichtige Beträge beim Anleger erfasst, unabhängig davon, ob sie dem Anleger direkt zufließen oder reinvestiert werden. Damit der Anleger einen Überblick bekommt, wie viele Steuern er zu bezahlen hat, veröffentlichen die Investmentgesellschaften in ihren jährlichen Bekanntmachungen den Betrag, der pro Anteil zu versteuern ist. Man muss also nur den Betrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multiplizieren und hat die Angaben des Betrages, der für die Steuererklärung eingesetzt werden muss. Allerdings müssen häufig keine Steuerangaben mehr gemacht werden, denn seit der Gültigkeit der Abgeltungssteuer, die Kapitalerträge mit einer Steuer von 25 % belegt, wobei noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzukommen, führen die depotführenden Institutionen diese Steuer häufig direkt ab. Es handelt sich hier also um eine Quellenabzugssteuer. Dies gilt auch für ausschüttende Auslandfonds. Thesaurierende Auslandsfonds sind komplizierter und müssen in Eigeninitiative bei der Steuererklärung benannt werden.

Wird ein Investmentfonds aufgelöst, d. h. werden die Anteile zurückgezahlt, dann gilt dies prinzipiell als Veräußerungsgewinn. Dieser unterliegt ebenfalls der Abgeltungssteuer. Nach der Einführung derselben im Jahr 2009 sind allerdings noch Übergangsregelungen möglich. Eine Ausnahme bilden auch geschlossene Immobilienfonds. Wenn diese die Immobilie über zehn Jahre halten, dann sind die Gewinne aus dem Verkauf dieser Immobilie steuerfrei. Grundsätzlich sind Einlagen in Fonds auch deshalb beliebt, weil man damit die Besteuerung (insbesondere bei den geschlossenen Fonds) auf später verschieben kann, was manchmal für den Anleger nicht uninteressant ist, vor allem wenn er einen grenzwertigen Steuersatz hat. Diese Steuerstundung funktioniert auch bei anderen geschlossenen Fonds, wenn am Anfang zunächst große Verluste zugewiesen werden, die dann die Steuerschuld zunächst mindern. Später allerdings, wenn es Erträge und Gewinne gibt, dann muss auch hier die Abgeltunssteuer bedient werden.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Mehr zum Thema bei w:o
Titel
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012