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Die Besteuerung von Abfindungen online nachschlagen

Viele Arbeitnehmer bekommen bei einer Kündigung eine Abfindung, um die Entlassung einvernehmlich zu gestalten. Dabei sollte jedoch auch beachtet werden, dass die Abfindung steuerpflichtig ist.

Eine Abfindung wird meist dann gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer entlassen werden soll, obwohl dieser nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann, beispielsweise weil er bereits sehr lange im Betrieb ist. Um sich vor Klagen zu schützen, werden dabei häufig Abfindungen gezahlt, die sich aus einem halben bis zu einem ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zusammensetzen können. Im Steuerrecht wird eine Abfindung so behandelt, dass diese voll versteuert werden muss, allerdings mit der sogenannten Fünftelregelung.

Mit dieser Regelung wird der Abfindungsbetrag nicht als Ganzes versteuert, sondern zunächst durch fünf geteilt und jeder Fünftelbetrag wird für sich besteuert. Dadurch entsteht eine geringere steuerliche Belastung als bei einer Besteuerung des Gesamtbetrages. Über einen Online-Rechner können sich Betroffene informieren, wie hoch die jeweilige Steuer für einen bestimmten Abfindungsbetrag ausfällt. Ein solcher Rechner kann über eine einfache Suche im Internet gefunden werden. Wichtig bei der Abfindungsbesteuerung ist die jeweils aktuelle gesetzliche Regelung, die sich über die Jahre auch verändern kann.

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