Lohnsteuerkarte beantragen wird bald überflüssig
Damit der Arbeitgeber die zur Berechnung der Lohnsteuer nötigen Daten erhält, ist die Abgabe der Lohnsteuerkarte in Deutschland für Arbeitnehmer seit langem angeraten. Bald gibt es sie nur noch elektronisch.
Die Lohnsteuerkarte wurde schon vor langer Zeit in Deutschland eingeführt. Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann seinem Arbeitgeber zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und zu Beginn jedes Kalenderjahres dieses Dokument aushändigen. Die Lohnsteuerkarte kann beim Bürgeramt seines ständigen Wohnsitzes beantragt werden. Hierfür wird oft nicht mehr als ein Telefonanruf benötigt, die Karte wird dann per Post unentgeltlich zugestellt oder kann beim Amt persönlich abgeholt werden. Auf der Lohnsteuerkarte werden bestimmte Informationen über den Arbeitnehmer aufgelistet, wie etwa Freibeträge, Kinder und die Religionszugehörigkeit. Diese Daten werden an das zuständige Finanzamt übermittelt, wodurch der zu versteuernde Betrag erheblich gemindert werden kann. Sollte keine Lohnsteuerkarte abgegeben werden, wird der Gehalt nach einer anderen Steuerklasse berechnet, die eine deutlich höhere Steuerbelastung verursacht. In nur wenigen Arbeitsverhältnissen lohnt es sich von daher, nicht auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten, beispielsweise bei einem sogenannten "Minijob". Der Arbeitnehmer verdient in diesem Falle nicht mehr als 400 Euro monatlich und ist damit nicht lohnsteuerpflichtig. Für Arbeitsverhältnisse, die über 400 Euro monatlich einbringen, empfiehlt sich jedoch eine Lohnsteuerkarte.
Wie auch die Steuererklärung kann aber auch die Lohnsteuerkarte auf elektronischem Wege beantragt werden. Ziel ist es, die Karte in Papierform gänzlich durch ein elektronisches Verfahren zu ersetzen. Hierfür wird eine Datenbank der Finanzverwaltung eingerichtet, auf der die personenbezogenen Daten gespeichert sind. Der Arbeitgeber kann auf diese Daten nach Belieben zugreifen. Da die Lohnsteuerkarte in Papierform einen hohen Verwaltungsaufwand der Behörden mit sich bringt, wird derzeit stark an der Optimierung des elektronischen Verfahrens gearbeitet. Geplant ist eine baldige vollständig elektronische Aufbereitung des Verfahrens. Bereits jetzt (im Jahr 2011) ist bereits die Rückseite der Lohnsteuerkarte überflüssig. Die dort befindlichen Informationen werden bereits auf elektronischem Wege an das Amt übermittelt. Der Arbeitgeber muss damit zum Ende des Jahres nicht mehr die Karte an den Arbeitnehmer zurücksenden. Bald soll auch die Vorderseite der Lohnsteuerkarte elektronisch zur Verfügung stehen, sodass der Arbeitgeber die notwendigen Informationen also direkt von der Finanzverwaltung erhalten soll. Die letzte Lohnsteuerkarte in Papierform wurde für das Jahr 2010 ausgehändigt und gilt für die Folgejahre bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens.
Durch das elektronische Verfahren werden einige Änderungen für den Arbeitnehmer wirksam. Beispielsweise ist nun nicht mehr das bisherige Amt für die Lohnsteuerkarte zuständig, sondern die jeweilige Finanzbehörde. Bei Fragen oder Anträgen müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber demnach an diese Stelle wenden. Sobald nun eine neue Tätigkeit angetreten wird, kann der Arbeitgeber notwendige Daten zur Abführung der Lohnsteuer erfragen. Der Aufwand für den Arbeitnehmer verringert sich dadurch, dass er in diesem Falle lediglich seine Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilen muss.
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