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Wer gehört in welche Lohnsteuerklasse?

In Deutschland existieren sechs unterschiedliche Steuerklassen. Dabei wird die Lohnsteuer bei der Gehaltsabrechnung vom Lohn einbehalten und alsdann an das Finanzamt vom Arbeitgeber abgeführt.

Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und der eventuell anfallenden Kirchensteuer richtet sich nach der Steuerklasse. Diese wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Des Weiteren werden die Lohnsteuerklassen im Einkommenssteuergesetz definiert. So kommen beispielsweise für die Lohnsteuerklasse 1 Arbeitnehmer infrage, die ledig sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ebenfalls kommen Verheiratete mit einem im Ausland lebenden Ehegatten infrage. Aber auch Verheiratete, die getrennt leben, verwitwet oder geschieden sind, fallen in die Lohnsteuerklasse 1. Zudem können in der Steuerklasse 1 der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag, der Sonderausgabenpauschbetrag sowie die Vorsorgepauschale abgesetzt werden.

In die Steuerklasse 2 kommt grundsätzlich auch der Personenkreis, der zuvor genannt wurde. Allerdings nur, wenn ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch genommen wird. Somit erhält ein Alleinerziehender die Steuerklasse 2, wenn sein Kind oder seine Kinder in seinem Haushalt lebt und wenn ihm ein Kinderfreibetrag zusteht. Für die Steuerklasse 3 ist es zwingend erforderlich, dass beide Ehegatten im Inland ihren Wohnsitz haben. Somit fallen in die Steuerklasse 3 verheiratete Arbeitnehmer, wobei der eine Ehegatte in die Steuerklasse 5 fällt, wenn er keinen Lohn bezieht. Ebenfalls kommt diese Steuerklasse für verwitwete Arbeitnehmer infrage, wenn der verstorbene Ehepartner einkommenssteuerpflichtig war. Sind verheiratete Arbeitnehmer einkommensteuerpflichtig, kommen sie in die Steuerklasse 4. Allerdings kommt dies nicht infrage, wenn einer der Ehegatten keinen Lohn bezieht oder einer der Ehegatten bereits in die Steuerklasse 5 fällt. So können Verheiratete zwischen den Steuerklassen 3, 4 und 5 wählen. In der Regel wird die Steuerklasse 4 dann benutzt, wenn beide Ehegatten ein gleich hohes Jahreseinkommen erhalten. Dagegen wird die Steuerklasse 5 dann empfohlen, wenn die Jahreseinkommen stark abweichen. So würde beispielsweise der Partner mit dem höheren Einkommen in die Steuerklasse 3 wechseln und der geringer Verdienende in die Klasse 5.

Wer ein zweites Arbeitsverhältnis ausübt, erhält automatisch auch eine zweite Lohnsteuerkarte. Diese enthält dann die Steuerklasse 6. Dabei kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, welcher Arbeitgeber diese erhalten soll. In der Regel wird diese Lohnsteuerkarte für das Arbeitsverhältnis mit dem niedrigeren Lohn verwendet, da die Steuerklasse 6 die ungünstigste Lohnsteuerklasse ist. Hier ist deshalb die Besteuerung so hoch, da kein Freibetrag oder ein Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt wird. Allerdings kann der von der ersten Lohnsteuerkarte nicht aufgebrauchte Grundfreibetrag auf die zweite Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 6 übertragen werden. Des Weiteren werden bei der Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres die zu viel gezahlten Steuern erstattet.

Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist deshalb wichtig, weil sonst jeden Monat zu viel Lohnsteuer gezahlt wird. Der Ausgleich erfolgt zwar bei der Einkommenssteuererklärung, allerdings wird dem Staat jeden Monat zinsfreies Geld geschenkt. Ein Wechsel in eine andere Steuerklasse muss generell bis Ende November eines jeden Jahres erfolgen. Des Weiteren darf nur einmal pro Jahr gewechselt werden. Die Ausnahme bildet hier die Scheidung oder der Tod eines Ehegatten.

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