Umsatzsteuer-Formular jetzt einfach online downloaden
Auch im steuerlichen Bereich und bei Behörden hat das Internet inzwischen intensiv Einzug gehalten. Das Umsatzsteuer-Formular kann als Download aus dem Netz geladen werden und auch online wieder an das Finanzamt gehen.
Das Umsatzsteuer-Formular ist in der Vergangenheit von den Finanzämtern in fast schon mühevoller Kleinarbeit alljährlich auf dem Postweg an Steuerpflichtige gegangen. Auch hier hat inzwischen das Internet Erleichterungen geschaffen, denn Steuerpflichtige können nun das Umsatzsteuer-Formular leicht und unkompliziert aus dem Internet herunterladen. Ist das Formular dann mit den gewünschten Angaben ausgestattet, kann es auf direktem Weg wieder zum zuständigen Finanzamt gelangen - natürlich auch online und ohne Portokosten und Wege zum Briefkasten. Lediglich notwendige Belege benötigt das Finanzamt dann noch auf dem Postweg oder durch direkte Abgabe durch den Steuerpflichtigen vor Ort. Auch die Steuererklärung, die für die meisten Steuerpflichtigen eine regelmäßig notwendige Arbeit ist, hat so durch Vereinfachung der Abwicklungen ihren Schrecken verloren, der sich aus dem intensiven Zeitaufwand für diese Tätigkeit ergab.
Grundsätzlich sollte die Steuererklärung auf dem Onlinewege mittels Elster durchgeführt werden, darauf weisen die Finanzämter hin. Der Umsatzsteuer-Formular-Download ist also eher die Notlösung, die aber bei den Finanzämtern natürlich in Ausnahmefällen Akzeptanz findet. Das komplette Formular zur Steuererklärung ist siebenseitig und umfasst damit alle Angaben, die zur Besteuerung des Unternehmers erforderlich sind. Sowohl steuerpflichtige Leistungen und Lieferungen sind hier enthalten als auch die sogenannten unentgeltlichen Wertabgaben, die ein Unternehmer einem Kunden unter bestimmten Umständen zukommen lassen kann. Abziehbare Vorsteuerbeträge sind ebenso enthalten wie die Berechtigung zum Vorsteuerabzug sowie die Berechnung der Umsatzsteuer, die aus den Einkünften hervorgeht. Dazu gehört zum Hauptformular noch die so bezeichnete Anlage UR, die der Umsatzsteuererklärung dient sowie die Anlage UN, die für Steuerpflichtige gilt, die im Ausland mit ihrem Unternehmen ansässig sind, ihren Hauptwohnsitz allerdings in Deutschland haben.
Auch für die neue und vereinfachte Regelung der Steuererklärung kann gegebenenfalls die Dienstleistung des Steuerberaters genutzt werden, auch wenn spürbare Vereinfachungen die Erklärung jetzt deutlich erleichtern.
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