Wann es die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer gibt
In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die Fahrtkosten zu erstatten; man kann sie aber in der Steuererklärung geltend machen. Bei Geschäftsreisen werden die Kosten hingegen oft übernommen.

Bei Dienstreisen werden die Fahrtkosten hingegen von vielen Arbeitgebern erstattet. Sofern man mit dem eigenen Auto anreist, wird dabei meist eine Kilometerpauschale vergütet, bei Flügen oder Fahrten mit Bus oder Bahn erhält man den tatsächlichen Wert des Tickets. Ist man mit dem Dienstwagen unterwegs, sollte man die Benzinrechnungen aufbewahren, da man sich auch diese vom Arbeitgeber erstatten lassen kann. Einige Unternehmen geben stattdessen Tankkarten an ihre Mitarbeiter aus, bei denen die Benzinkosten direkt von einem betrieblichen Konto abgebucht werden. Sofern geschäftliche Fahrten nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, sollte man die Belege aufbewahren und zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt senden.
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