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Wann es die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer gibt

In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die Fahrtkosten zu erstatten; man kann sie aber in der Steuererklärung geltend machen. Bei Geschäftsreisen werden die Kosten hingegen oft übernommen.

fahrtkostenerstattung für arbeitnehmer
© Marko Greitschus / http://www.pixelio.de
In der Regel ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Angestellten die Fahrtkosten von der Wohnung zum Betrieb zu erstatten, es handelt sich also um eine freiwillige Leistung des Chefs. Daher kann der Mitarbeiter auch nicht verlangen, dass die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet werden, wenn er lediglich eine niedrigere Pauschale erhält. Der Großteil der Arbeitnehmer muss ohnehin selbst für Benzin oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel aufkommen. Es ist aber möglich, diese Kosten beim Lohnsteuerjahresausgleich von der Steuer abzusetzen. Dies lohnt sich vor allem für Personen, die einen langen Anfahrtsweg zur Arbeit haben. Sie sollten also auch dann eine Steuererklärung einreichen, wenn sie nicht dazu verpflichtet sind, da sich dadurch oft eine Steuerrückerstattung erzielen lässt. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel die Fahrten unternommen werden, es gilt stets dieselbe Kilometerpauschale.

Bei Dienstreisen werden die Fahrtkosten hingegen von vielen Arbeitgebern erstattet. Sofern man mit dem eigenen Auto anreist, wird dabei meist eine Kilometerpauschale vergütet, bei Flügen oder Fahrten mit Bus oder Bahn erhält man den tatsächlichen Wert des Tickets. Ist man mit dem Dienstwagen unterwegs, sollte man die Benzinrechnungen aufbewahren, da man sich auch diese vom Arbeitgeber erstatten lassen kann. Einige Unternehmen geben stattdessen Tankkarten an ihre Mitarbeiter aus, bei denen die Benzinkosten direkt von einem betrieblichen Konto abgebucht werden. Sofern geschäftliche Fahrten nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, sollte man die Belege aufbewahren und zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt senden.

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