Wie man die eigene Steuererstattung berechnen kann
Jedes Jahr im Mai befassen sich die meisten Steuerzahler mit ihrer Steuererklärung. Um im Vorfeld eine eventuelle Erstattung berechnen zu können, muss man ein paar Hinweise beachten.
Die Lohn- bzw. Einkommensteuer wird in der Regel im Voraus berechnet. Die Erstattung dient dazu, eine zu viel gezahlte Steuer zurück zu bekommen. Wie viel diese Steuererstattung für den einzelnen Steuerzahler bringt, hängt von vielen Faktoren ab. Die wichtigsten sind die jeweilige Steuerklasse, mit der die entsprechenden Freibeträge und Steuersätze festgelegt werden, und die jährlichen Ausgaben. Diese werden in Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unterteilt. Zu den Werbungskosten zählen u.a. Bewerbungskosten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Ausgaben für Arbeitsmittel und Dienstkleidung sowie der Unterhalt für ein Arbeitszimmer. Als Sonderausgaben können Vorsorgeaufwendungen und Rentenbeiträge für gesetzlich geförderte Renten veranlagt werden. In die Kategorie außergewöhnliche Belastungen gehören u.a. Krankheits- und Beerdigungskosten.
Zu Beginn muss man die Jahreseinnahmen um die Höhe des Grundfreibetrages von 8004 Euro reduzieren. Von dieser Differenz werden die Werbungskosten abgezogen. Wenn diese den Pauschalbetrag von 920 Euro pro Jahr nicht übersteigen, dann gilt die Pauschale. Der so erhaltene Betrag wird um die Freibeträge und die Sonderausgaben reduziert. Der Pauschalbetrag in diesem Bereich beläuft sich auf 36 Euro für die Sonderausgaben. Die außergewöhnlichen Belastungen werden um den zumutbaren Betrag reduziert. Dieser errechnet sich aus einem bestimmten Prozentsatz, der von den Gesamteinkünften und der Steuerklasse abhängig ist. Er liegt zwischen 1% und 7% der Einkünfte. Die Differenz der Belastungen wird zur Reduzierung des Einkommens genutzt. Erst jetzt wird die Lohnsteuer berechnet. Diese beträgt zwischen 14% und 45% des Einkommens. Der Solidaritätsbeitrag entspricht 5,5% der Steuer und eine eventuelle Kirchensteuer beträgt 8% des Einkommens. Zum Schluss bildet man die Differenz der zu zahlenden und gezahlten Steuer und erhält das Ergebnis der Erstattung.
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