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Wo finde ich einen Einkommensteuererstattung-Rechner?

Die jährliche Einkommensteuererstattung wirkt auf viele Menschen mehr oder weniger willkürlich. Mit speziellen Rechnern soll man jedoch selbst schon vorab einschätzen können, wie viel man ungefähr zurückerhält.

Für viele gleicht die jährliche Einkommensteuerrückerstattung einem Glücksspiel. Wer warum welche Summe erstattet bekommt, bleibt oft undurchsichtig und lässt sich ohne besondere Vorkenntnisse nicht nachvollziehen. Eigens dafür entwickelte Rechner sollen dem Steuerzahler die Möglichkeit bieten, bereits vorab oder auch nach Erhalt des Bescheides selbst nachzurechnen, wie viel Geld er ungefähr zurückbekommt. Auf dieser Grundlage lassen sich eventuelle Fehlbescheide schneller erkennen und eine erneute Bearbeitung der Einkommensteuererklärung anreizen.

Der Berechnung liegt grundsätzlich immer der Netto-Arbeitslohn des Steuerzahlers zugrunde. Die davon abgezogenen Lohnsteuerbeträge stellen den Ausgangsbetrag dar, der dem Arbeitnehmer zurückerstattet wird. Dazu kommen sämtliche andere Ausgaben, die von der Lohnsteuer abgesetzt werden können, wie beispielsweise die Pendlerpauschale, Bewerbungskosten, zusätzliche Versicherungen, Kosten für Arbeitsmittel und ähnliche Aufwendungen. Diese fallen natürlich bei jedem Steuerzahler unterschiedlich aus. Für viele absetzbare Ausgaben wurde ein Pauschalbetrag festgelegt, über den man sich am besten schon vor der Einkommensteuererklärung informieren sollte. Im Internet sind kostenlose Rechenprogramme zu finden, in die man alle Angaben aus der Steuererklärung überträgt. Das Programm berechnet dann den geschätzten Anspruch oder die fällig werdende Nachzahlung.

Eine Garantie dafür, dass sich die errechnete Summe mit dem tatsächlichen Betrag deckt, gibt es allerdings nicht. Denn eines muss vorab gesagt werden: Eine genaue Berechnung des zu erstattenden Brutto-Betrags ist in keinem Fall möglich; denn nicht auf die richtige Berechnung allein kommt es an, sondern vor allem darauf, ob alle Angaben korrekt gemacht wurden, und letztendlich auch darauf, ob diese vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden. Hat man bereits in den vergangenen Jahren Lohnsteuererklärungen gemacht, ist es jedoch möglich, anhand der vorherigen Berechnungen auf den aktuellen Betrag zu schließen. Letztendlich gilt aber: Endgültige Sicherheit bekommt man erst vom Finanzamt selbst.

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