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Allgemeine Beschreibung des PKV Standardtarif

Vergleichbar mit dem Versicherungsschutz und dem begrenzten Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherungen, bieten private Krankenkassen einen brancheneinheitlichen standardisierten Tarif an.

Eine soziale Schutzfunktion wird bei diesem Tarif in der privaten Krankenversicherung erfüllt. Dieser Tarif kann von Kunden in Anspruch genommen, die aus verschiedenen finanziellen Gründen einen günstigen Tarif benötigen. Der Gesetzgeber schreibt vor, welche Personengruppen diesen Tarif in Anspruch nehmen dürfen. Zu diesen Personengruppen zählen Arbeitnehmer, die älter als 65 Jahre sind. Eine weitere Voraussetzungen für Kunden, die über 65 Jahre sind, ist die Nachweispflicht über eine Versicherungsmitgliedschaft von über 10 Jahren in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitgliedschaft muss einen zuschussberechtigten Tarif beinhalten, d. h. ein Tarif, der durch den Arbeitgeber bezuschusst wird. Ebenso zählen zu der Personengruppe Kunden, die 65 Jahre alt sind. Das Einkommen muss dabei unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Eine Nachweispflicht bezüglich der zuvor genannten Mitgliedschaft muss ebenfalls vorliegen. Die gleichen Voraussetzungen gelten für Beamte und Familienangehörige ab dem 55. bzw. 65. Lebensjahr. Unter Bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel für Kunden, die unter 55 Jahre alt sind, möglich. Hier muss ein Bezug von zum Beispiel Erwerbsunfähigkeitsrente, Rente oder Pension nachgewiesen werden. Ebenso gelten auch hier die zuvor beschriebenen Bedingungen.

Der Gesetzgeber legt fest, welche Leistungen dieser Tarif enthalten muss. Die Leistungen müssen mit denen Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Leistungen wie ambulante ärztliche Behandlung, Psychotherapie, Rettungsfahrten, häusliche Behandlungspflege, Arzneimittel zahnärztliche Behandlungen sowie Krankenhausaufenthalt werden in diesem Tarif prozentual übernommen, ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings besteht ein Unterschied darin, dass dieser Tarif uneingeschränkt europaweit gilt. Dies ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht der Fall.

Mit dem Tarif ist eine Beitragsgarantie verbunden, d. h. der zu zahlende Beitrag darf in keinem Fall höher sein als der durchschnittliche Höchstbetrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

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