Autohaftpflicht abmelden – Wann sollte dies geschehen
Regelmäßig, wenn es auf das Ende des Jahres zu geht, entscheiden sich viele Pkw-Besitzer dazu, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Hierfür muss man die bestehende Autohaftpflicht abmelden oder besser gesagt kündigen.
Zum Ende eines jeden Jahres hört man es in jeder Fernseh- oder Radiowerbung und kann es sogar in zahlreichen Printmedien lesen: „Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln und zu sparen Sie bares Geld.“ Unter uns gibt es sicher niemanden, der eine derartige Werbung noch nicht gehört hat. Letztendlich erscheinen diese Werbungen zum Jahresende, da der Versicherte nur bis zum 30.11. seine bestehende Autohaftpflicht abmelden oder besser gesagt kündigen kann. Danach ist dies nicht mehr möglich.
Doch auch wer seinen PKW verkauft oder aus irgendeinem Grund abmelden muss, der sollte daran denken, dass er auch die Autohaftpflicht abmelden muss, um nicht weiterhin für etwas zu zahlen, was nicht mehr genutzt wird. Muss der PKW aus einem bestimmten Grund abgemeldet werden, beispielsweise weil er verkauft wurde, so ist es selbstverständlich kein Problem, den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. In diesem Fall besteht ein „Sonderkündigungsrecht“. Wer sich nunmehr ein neues Fahrzeug zulegt, bekommt auch zur Mitte des Jahres oder wann auch immer der Kauf erfolgt, die Möglichkeit, zu einer anderen, eventuell günstigeren Versicherungsgesellschaft zu wechseln und einen neuen Vertrag abzuschließen.
Versicherungsverträge für die Kfz-Haftpflicht werden generell nur als Jahresverträge angeboten, die vier Wochen zum Jahresende kündbar sind. Anders wäre es in diesem Fall auch nicht möglich. Jeder Versicherte bekommt hierdurch die Chance, sich regelmäßig einmal im Jahr nach einer günstigeren Variante umzusehen. Da sich die Versicherungsgesellschaften immer wieder in Preisen, Leistungen und Service unterbieten, sollte es nicht schwer fallen, jährlich wieder ein neues Spar-Potential herauszuholen.
Wer schlau ist, der wechselt also regelmäßig oder kündigt seiner bestehenden Versicherungsgesellschaft zumindest einen Wechsel an, sofern diese nicht etwas am Preis ändern kann. In den meisten Fällen gelingt sogar diese Variante. Wer jedoch nicht auf die Idee kommt, hin und wieder einmal die Preise zu vergleichen, der wird definitiv irgendwann zu viel bezahlen.
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