Berufsunfähigkeitsschutz ist sehr wichtig
Neben der Privathaftpflicht zählt die Versicherung in Form des Berufsunfähigkeitsschutz zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich, auf die kein Arbeitnehmer und kein Selbstständiger verzichten sollte.

Der Berufsunfähigkeitsschutz ist deshalb so wichtig, weil man von staatlicher Seite aus zum einen erst dann eine Leistung in Form der Erwerbsminderungsrente erhält, wenn man erwerbsunfähig (nicht gleichbedeutend mit berufsunfähig) ist, und diese Rente von der Höhe her zum anderen auf keinen Fall ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Ferner erhalten Selbstständige nicht einmal die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sondern nur Arbeitnehmer. Ohne Berufsunfähigkeitsschutz müsste man demnach ganz erhebliche Einkommensverluste hinnehmen und die Existenz wäre mitunter gefährdet.
Absichern kann man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die inzwischen von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft angeboten wird. Man vereinbart innerhalb des Vertrages in erster Linie die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente in einer selbst wählbaren Höhe. Idealerweise sollte die gewählte Berufsunfähigkeitsrente die Differenz zwischen dem vorherigen Einkommen und der eventuell zu erhaltenden gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ausgleichen. Der Vorteil dieses privaten Berufsunfähigkeitsschutzes ist, dass die Versicherung bereits bei Berufsunfähigkeit zahlt, wobei man allerdings darauf achten muss, dass der Versicherer auf das so genannte „abstrakte Weisungsrecht“ verzichtet. Denn nur dann wird schon bei Berufsunfähigkeit die Leistung fällig und nicht erst im Falle der Erwerbsunfähigkeit. Da der Unterschied sicherlich nicht unbedingt allen Verbrauchern bekannt ist, eine kurze Erklärung: Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man nur seine bisherige Tätigkeit bzw. seinen erlernten Beruf nicht mehr ausführen kann. Erwerbsunfähigkeit hingegen beinhaltet, dass man gar keine Tätigkeit mehr in einem bestimmten Mindestumfang (Stunden pro Tag) durchführen kann, und sei es eine noch so leichte Tätigkeit.
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Kommentare
Viele Versicherer zahlen oft erst wenn man schon fast übertrieben gesagt querschnittsgelähmt oder im Wachkoma liegt.
Auf JEDEN Fall nachschauen das man NICHT VERWEISBAR ist. mit einem Arm kann man auch noch Zeitung austragen;)
Es gibt wirklich viele verschiedene Gründe die hier zu beachten
sind, ein Freier Makler hat sicher mehr Möglichkeiten, das beste
für den Kunden zu finden. Er ist verpflichtet, dem Kunden das zu
vermitteln, was für Ihn das Passende ist.
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