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Bieten neue Kündigungsfristen Vorteile für jeden?

Die Vertragsvielfalt, gerade bei den Versicherungsmärkten, wird zusehends undurchschaubarer. Neue Kündigungsfristen bringen dem Verbraucher dennoch einige Vorteile und Erleichterungen.

Der Gesetzgeber hat für einige Bereiche aus Versicherung und Finanzen neue Kündigungsfristen festgelegt. Für den Verbraucher kann dies unter Umständen zu einer erheblichen Verbesserung der vorhandenen Bedingungen führen.

Gerade dann, wenn es sich um Verträge aus dem Bereich der Versicherungsmärkte handelt, spielen neue Kündigungsfristen eine ganz entscheidende Rolle. Verträge aller Art, so auch Versicherungsverträge, können ordentlich und außerordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung wird unter Einhaltung von vereinbarten und gesetzlichen Kündigungsfristen ausgesprochen. Eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung, bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten.

Als Unregelmäßigkeiten beim Abschluss eines Versicherungsvertrages gilt z.B., wenn die entsprechenden Vertragsbedingungen nicht ausgehändigt werden oder konkrete Produktinformationen und Belehrungen fehlen. Hier hat der Verbraucher die Möglichkeit zu einer sofortigen Kündigung des Vertrages. Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsrenten sind freiwillig abgeschlossen Verträge und sind somit generell zu jeder Zeit möglich. Ausgezahlt wird hierbei der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehende Rückkaufswert. Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude- und Rechtsschutzversicherungen haben meist eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren. Hier hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertag schon nach einer 3-jährigen Laufzeit zu kündigen. Empfehlenswert bei diesen Versicherungen ist es, die Verträge mit einer 1-jährigen Laufzeit abzuschließen, so wie es bei den Kfz Versicherungen der Fall ist. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen, wenn zum Beispiel der Fall eintritt, dass kein Kfz mehr vorhanden ist, oder gesundheitliche Gründe dazu führen, selbst als Fahrer nicht mehr tätig zu sein. Beim Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung sollte man die unterschiedlichen Kündigungsfristen genau betrachten. Eine gesetzliche Krankenversicherung kann man in der Regel bis zum 30.September zum Jahresende kündigen. Eine sofortige Kündigung ist möglich, wenn die Krankenversicherung die Beitragszahlung innerhalb eines Kalenderjahres anhebt.

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